Wenn stete Arbeit zum Erfolg führt: Erleichterung bei Güllegruben-Abdeckung

Oberösterreich spielte eine bedeutende Rolle auf dem Weg zur Korrektur der Ammoniakreduktionsverordnung. Viele heimische Bäuerinnen und Bauern können nun aufatmen.

Die Schwimmdecke sollte zumindest 20 Zentimeter stark sein, zweimal pro Jahr darf aufgerührt werden.

Ammoniak-Emissionen verursachen Feinstaub, weshalb 2018 Maßnahmen für die Reduktion des Gases fixiert worden sind. Die Ammoniakreduktionsverordnung wurde im Oktober 2022 veröffentlicht. Darin vorgesehen war unter anderem die feste Abdeckung für alle Güllegruben ab 240 Kubikmeter auch für bestehende Anlagen. In Oberösterreich war es daraufhin vor allem der Bauernbund, der sich massiv gegen diese Maßnahme gewehrt hat. Betont wurde dabei aber auch stets, dass die im Emissionsgesetz Luft festgelegten Reduktionsziele zur Kenntnis genommen werden und man sich der Notwendigkeit, Ammoniak-Emissionen zu vermindern, auch bewusst sei.

Bezirksobmänner übergaben Schreiben

„Die in der Verordnung verankerte Verpflichtung zur nachträglichen Abdeckung von Güllegrüben kann in keinster Weise akzeptiert werden. Die dafür anfallenden Kosten stehen in keinem Verhältnis zum Reduktionspotenzial“, hielten etwa die Bauernbund-Bezirksobmänner in einem Schreiben an Bundesministerin Leonore Gewessler fest. Sie übergaben das Schriftstück im November 2022 auf der Agraria in Wels an Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig mit der Aufforderung, sie in ihrem Anliegen zu unterstützen. Hunderte Unterschriften gegen die nachträgliche Abdeckung wurden in Ortsgruppen gesammelt und in einem Schreiben der Obleutekonferenz der OÖ Bezirksbauernkammern noch vor Jahresende an das Ministerium gesandt, ebenso gab es ein Aufforderungsschreiben von Agrarlandesrätin und Bauernbund-Landesobfrau Michaela Langer-Weninger und LK-Präsident Franz Waldenberger auf Änderung der Verordnung. 

Zur darauffolgenden Vollversammlung der Landwirtschaftskammer OÖ im Dezember 2022 brachte der OÖ Bauernbund die erste von in der Folge noch weiteren Resolutionen zu dem Thema ein. Gefordert wurde, die verpflichtende Gülleraumabdeckung „als wirtschaftlich und ökologisch völlig unverhältnismäßige Maßnahme“ aus der Verordnung zu streichen. Der Bauernbund verwies auch darauf, dass statt einer Grubenabdeckung etwa die striktere Umsetzung der Einarbeitungsverpflichtung von Wirtschaftsdüngern auch wirtschaftlich zielführender sei. 

Die Anstrengungen haben sich gelohnt

Parallel dazu intensivierte der OÖ Bauernbund die Medienarbeit, um das Thema auch der breiten Öf­fentlichkeit zugänglich zu machen. „Die Mühen und Anstrengungen auf allen Ebenen haben sich also gelohnt. Ausgehend von Bauernbund und Landwirtschaftskammer in Oberös­terreich ist der Druck in Richtung Klimaschutzministerium schließlich so groß geworden, dass es zu einer Entschärfung gekommen ist“, freut sich Oberösterreichs Bauernbunddirektor Wolfgang Wallner. 

Rechenbeispiel 

Viel Ersparnis. Ein Betrieb hält 30 Milchkühe im Laufstall und sammelt die anfallende Gülle in zwei offenen Güllegruben. Da sich eine ausreichend dicke Schwimmdecke bildet und diese nur zweimal im Jahr aufgerührt wird, braucht keine weitere Maßnahme gesetzt werden. Aufgrund der neuen Regelung erspart sich der Betrieb somit ungefähr 70.000 Euro an Investitionskosten für eine feste Abdeckung der Güllegruben. 

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