Auf Grund der vorherrschenden Witterungsverhältnisse und der damit einhergehenden Trockenheit sind in 14 niederösterreichischen Bezirken Waldbrandverordnungen erlassen worden. LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf gab darüber hinaus bekannt, dass in weiteren drei Bezirken eine Verordnung in Vorbereitung sei. Durch die Verordnungen wird Rauchen und jegliches Feuer im Wald und in Waldnähe untersagt.
Müssen unseren Wald schützen
„Waldbrände sind eine Gefahr für Mensch und Tier. Zudem kommt es durch die Flammen nicht nur zu enormen wirtschaftlichen Schäden, sondern auch zur Gefährdung der vielfältigen Funktionen, die der Wald für unsere Gesellschaft erbringt. Die jüngsten Waldbrände konnten dank des engagierten Einsatzes unserer Feuerwehren zwar rasch unter Kontrolle gebracht werden, wir müssen aber aufgrund der aktuellen Situation besonders achtsam sein und unseren Wald schützen“, appellierte Pernkopf.
Ein Verstoß gegen die Waldbrandverordnung wird mit Verwaltungsstrafen bis zu 7.270 Euro oder vier Wochen Freiheitsstrafe geahndet. Dabei muss die Übertretung keinen Waldbrand verursacht haben. Es genügt, wenn man in Wäldern und deren Gefährdungszonen raucht oder Feuer entzündet.
Aktuell gilt die Waldbrandverordnung in folgenden Bezirken:
Amstetten, Baden, Gänserndorf, Hollabrunn, Horn, Korneuburg, Melk, Mistelbach, Mödling, Neunkirchen, St. Pölten, Tulln, Waidhofen an der Thaya und Wiener Neustadt;
In den folgenden Bezirken ist eine Waldbrandverordnung in Vorbereitung:
Gmünd, Krems, Zwettl.
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- Vorsicht Brandgefahr: Hartmut910 / pixelio.de