Nach eingehenden Überlegungen innerhalb des Gebiets legte die Wachau einen DAC-Verordnungsentwurf im Ministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus vor, der nun von der zuständigen Bundesministerin Elisabeth Köstinger unterschrieben wurde. Damit ist die geschützte Herkunftsbezeichnung „Wachau DAC“ die bereits fünfzehnte ihrer Art in Österreich.
„Mit der Wachau haben wir nun ein weiteres wichtiges Mitglied in der österreichischen DAC-Familie“, zeigte sich Chris Yorke, Geschäftsführer der Österreich Wein Marketing GmbH (ÖWM) erfreut. Yorke: „Damit setzt Österreichs Weinwirtschaft den nächsten Schritt auf dem Weg des Herkunftsmarketings. Dieser bewährt sich nun bereits seit 17 Jahren und findet sich auch international großer Anerkennung.“
Stufen & zugelassene Rebsorten:
- Gebietswein: Grüner Veltliner, Riesling, Weißburgunder, Grauburgunder, Chardonnay, Neuburger, Muskateller, Sauvignon Blanc, Traminer, Frühroter Veltliner, Müller-Thurgau, Muskat Ottonel, Roter Veltliner, Gemischter Satz, Pinot Noir, St. Laurent, Zweigelt oder Cuvées daraus
- Ortswein: Grüner Veltliner, Riesling, Weißburgunder, Grauburgunder, Chardonnay, Neuburger, Muskateller, Sauvignon Blanc oder Traminer
- Riedenwein: Grüner Veltliner, Riesling
Klassifikationen „Steinfeder“, „Federspiel“ und „Smaragd“ bleiben erhalten.
Produktion & Geschmacksprofil:
- Handlese verpflichtend auf allen Ebenen
- Ortswein: kein oder kaum merkbarer Holzeinsatz
- Riedenwein: Anreicherung verboten, kein oder kaum merkbarer Holzeinsatz
Gültigkeit
Die Regelung zu Wachau DAC ist ab dem Jahrgang 2020 verpflichtend, für Weine des Jahrgangs 2019 gibt es die Wahlmöglichkeit. Sie dürfen auch unter der Bezeichnung „Wachau“ unter Einhaltung der bis zum Inkrafttreten der DAC-Verordnung geltenden bezeichnungsrechtlichen Vorschriften in Verkehr gebracht werden.
Districtus Austriae Controllatus (DAC) ist eine gesetzliche Herkunftsbezeichnung für gebietstypische Qualitätsweine aus Österreich. Wenn also auf einem Weinetikett der Namen eines Weinbaugebiets in Kombination mit „DAC“ steht, hat man einen für das Gebiet typischen Qualitätswein vor sich, dessen Trauben ausschließlich im Gebiet geerntet wurden. Ein DAC-Wein darf nur aus den für dieses DAC-Gebiet festgelegten Rebsorten erzeugt werden und muss allen Vorgaben der vom jeweiligen Gebiet festgelegten Verordnung entsprechen. In Österreich gibt es derzeit 15 DAC-Weinbaugebiete. Weine, die den DAC-Anforderungen nicht entsprechen, tragen die Herkunft des jeweiligen Bundeslandes und sind Teil der Weinvielfalt auf dieser Herkunftsebene. E.Z.
- Bildquellen -
- Wachau: ÖWM/Robert Herbst