Für Menschen nicht gefährlich
Gravierend war ein Vogelgrippefall in einem Putenmastbetrieb in Niedersachsen, in dem 16.000 Puten gekeult werden mussten sowie vorbeugend auch 92.000 Masthühner zweier benachbarter Geflügelbetriebe. Niedersachsen ist mit 90 Millionen Tieren das Bundesland mit dem größten Geflügelbestand in Deutschland. Allein im Landkreis Cloppenburg, in dem der Fall auftrat, werden rund 13 Millionen Nutzvögel gehalten.
Um den betroffenen Betrieb in Vorarlberg wurden eine Schutzzone (Radius mindestens drei Kilometer) und eine Überwachungszone (Radius mindestens zehn Kilometer) gezogen. Innerhalb der Schutzzone werden alle Geflügel haltenden Betriebe laufend amtstierärztlich beobachtet.
Vogelgrippe auch in Salzburg
Anfang dieser Woche hat die Vogelgrippe auch Salzburg erreicht, wo am Südufer des Grabensees in der Gemeinde Mattsee (Flachgau) eine Wildente am Virusstamm H5N8 verendet ist. Aufgrund dieser Seuchenlage hat das Gesundheitsministerium die Gemeinden entlang der Flüsse und im Seengebiet in Salzburg, Oberösterreich und auch der Steiermark zu Gebieten mit erhöhtem Geflügelpestrisiko erklärt (siehe Karten oben). In Oberösterreich ist vor allem der Bezirk Braunau betroffen. Dort gelten alle 46 Gemeinden als “erhöhte Risikogebiete”. Hinzu kommen 50 Gemeinden an Attersee, Traunsee, Mondsee, Hallstätter See und im Einzugsgebiet von Inn und oberer Donau im Bezirk Schärding. Innerhalb der Gebiete mit erhöhtem Geflügelpestrisiko gelten laut Geflügelpest-Verordnung folgende Maönahmen:
• Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel müssen dauerhaft in Stallungen bzw. in geschlossenen Haltungsvorrichtungen untergebracht sein, sodass der Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot jedenfalls ausgeschlossen ist.
• Die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser erfolgen.
• Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften muss mit besonderer Sorgfalt erfolgen.
• Auöerdem müssen Betriebe der Behörde unverzüglich mitteilen, wenn Geflügelherden die Futter- und Wasseraufnahme reduzieren, die Legeleistung zurückgeht oder eine erhöhte Sterblichkeit der Tiere beobachtet wird.
• Es besteht eine Meldepflicht für Veranstaltungen mit Geflügel und anderen Vögeln.
Diese Bestimmungen betreffen alle geflügelhaltenden Betriebe und Personen in Gebieten mit erhöhtem Geflügelpestrisiko, egal ob die Haltung kommerzieller oder privater Natur ist.
Hans Maad