Im Westen von Innsbruck wurde kürzlich ein mit dem H5N1 Virus infizierter Bussard tot aufgefunden. Nunmehr hat das Gesundheitsministerium die bereits geltenden Vorsichtsmaßnahmen gegen die Vogelgrippe – auch Geflügelpest genannt – in Teilen Tirols verschärft. Die Unterinntalfurche von Kufstein bis Telfs/Pfaffenhofen sowie das Achenseegebiet wurden als „Gebiet mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko“ eingestuft. 

Ab sofort gilt in 57 Gemeinden in den Bezirken Kufstein, Schwaz und Innsbruck Land sowie in der Landeshauptstadt Innsbruck Stallpflicht für Geflügel. In diesem Gebiet befinden sich rund ein Viertel der Tiroler Geflügelhalter und des heimischen Geflügelbestandes.

Kontakt mit Wildvögeln vermeiden

„Die Übertragung des für Menschen nicht gefährlichen H5N1-Influenzavirus erfolgt über Wildvögel. Deshalb muss der Kontakt mit Wildvögeln unbedingt vermieden werden“, erklärt Landesveterinärdirektor Josef Kössler. Im Nahbereich größerer Gewässer sei die Gefahr einer Krankheitsübertragung durch Wasser- und Wildvögel besonders hoch.

Deshalb gilt die Stallpflicht für die Inntalfurche von der bayerischen Grenze bis zur Imster Bezirksgrenze sowie am Achensee. „Gerade bei diesen Temperaturen ist es aber kein Fehler, das Geflügel auch in Gebieten und in Betrieben, die nicht von der Stallpflicht umfasst sind, im Stall oder unter Dach zu halten“, empfiehlt Kössler.

Laut Verordnung gilt für Betriebe mit mehr als 50 Stück Geflügel in den angeführten Gemeinden Stallpflicht. Betriebe mit weniger als 50 Stück Geflügel können ihre Tiere etwa auch durch Netze vor dem Kontakt mit Wildvögeln schützen. Enten und Gänse müssen jedenfalls getrennt von anderem Geflügel gehalten werden. Die Fütterung und Tränkung der Tiere darf nur im Stall oder in einem Unterstand erfolgen.

Abseits der Gebiete mit stark erhöhtem Risiko sind jedenfalls die bereits seit 10. Jänner geltenden Vorsorgemaßnahmen einzuhalten. Aufrecht ist auch die Meldepflicht für tot aufgefundene Wasser- und Greifvögel sowie von Auffälligkeiten in den Geflügelbeständen. Tote Singvögel oder Tauben sind nicht zu melden.

Verheerende Folgen bei Ausbruch

In jenem Unterländer Tierpark, in dem die Vogelgrippe in Tirol erstmals nachgewiesen wurde, mussten nach umfangreichen Untersuchungen und Probenahmen acht hochpositiv getestete Vögel eingeschläfert werden. Für Zoos gelten besondere Bestimmungen.

Bricht die Vogelgrippe in einem Geflügelbetrieb aus, muss sofort der gesamte Bestand getötet werden. In Tirol gibt es rund 6.200 meist kleinste und kleine Tierhaltungen mit rund 300.000 Stück Geflügel.

Die Vogelgrippe oder Geflügelpest ist eine fieberhafte Viruserkrankung für Vögel. Derzeit tritt der Stamm H5N1 auf. Dieses Influenzavirus gilt als nicht humanpathogen, stellt für den Menschen also keine Gefahr dar. Das Virus wird auch nicht über Lebensmittel übertragen.

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  • Bio Masthuehner 33 ID93576: Agrarfoto
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AUTORRed. JS
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