Die neue, seit heuer geltende Recycling-Baustoffverordnung legt Anforderungen fest, die beim Abbruch von Bauwerken zu erfüllen sind, wie die Durchführung einer Schadstoff- und Störstofferkundung und ein geordneter sowie verwertungsorientierter Rückbau von Bauwerken. Infos sind auf www.bmlfuw.gv.at/recycling-baustoffverordnung gesammelt. Alle Fragen, die nicht über die Webseite abklärbar sind, können an die E-Mail-Adresse recycling-baustoffverordnung@bmlfuw.gv.at gerichtet werden. Das Ministerium für ein lebenswertes Österreich (BMLFUW) will auch für weitere Anfragen und bei Bedarf für Aufklärungsarbeit vor Ort zur Verfügung stehen. Die Novelle soll bis Mitte 2016 auf ihre Praxistauglichkeit geprüft werden, d. h. Rückmeldungen werden gerne entgegengenommen und sollen in eine Gesetzes-Adaptierung einfließen.
Verordnung zu Baustoffen und Recycling
Die Novelle soll bis Mitte 2016 auf ihre Praxistauglichkeit geprüft werden
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