Trilog zu GAP-Reform: Annäherung an Kompromiss

Bei der GAP-Reform zeichnet sich Kompromiss ab. FOTO: Europäische Union

Die EU-Mitgliedstaaten und das Europaparlament möchten sich heute, Mitteoch, oder morgen, Donnerstag, auf eine Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) verständigen. Bisher stellt sich kaum jemand quer, aber vor allem die osteuropäischen EU-Mitgliedstaaten bleiben skeptisch. 

10 % der Direktzahlungen sollen zugunsten von kleinen und mittleren Betrieben in der kommenden Reformperiode umverteilt werden, das sieht ein Kompromissvorschlag der EU-Kommission vor. Das EU-Parlament besteht mit einem Mindestsatz für die Umverteilung nicht mehr auf einer Kappung oder einer Staffelung der Direktzahlungen in Großbetrieben. EU-Mitgliedstaaten mit einer homogenen Größe der Betriebe sollen von dem Mindestsatz für die Umverteilung ausgenommen werden. Die meisten EU-Länder könnten dem Kompromiss zustimmen. 

Die EU-Kommission schlägt zudem einen Mindestanteil der neuen Eco-Schemes von 25% an den Direktzahlungen vor. Im Rahmen der erweiterten Konditionalität regt die EU-Kommission eine Mindestbrachfläche von 4 % an nichtproduktiven Ackerflächen für die landwirtschaftlichen Betriebe an. Die EU-Mitgliedstaaten wollten mindestens 3 % an Brachfläche für die Artenvielfalt bereitstellen, das EU-Parlament 5 %. 

Was die Standards für einen “Guten Landwirtschaftlichen und Ökologischen Zustand der Flächen” (GLÖZ) betrifft, so scheint bei GLÖZ 9 ein Kompromiss möglich zu sein, zumal neben der reinen Brache auch Zwischenfrüchte und Leguminosen angerechnet werden sollen. Dagegen bestehen zahlreiche EU-Mitgliedstaaten bei GLÖZ 8 darauf, dass neben Fruchtfolgen auch eine Anbaudiversifizierung für eine Vielfalt auf den Ackerflächen sorgen soll. Die EU-Abgeordneten lehnen die Anbaudiversifizierung dagegen ab, weil sie nach ihrer Ansicht weniger für eine extensivere Erzeugung sorgen wird. 

Osteuropäer bleiben skeptisch

Schließlich gehen der Ministerrat und die EU-Kommission auf die vom Parlament geforderte “soziale Dimension in der GAP” ein. Demnach sollen Landwirte mit einem Abzug bei den Direktzahlungen bestraft werden, die Saisonarbeiter schwarz einstellen oder ihnen Mindestlöhne verwehren. Die Einhaltung der Sozialstandards soll durch die bisher dafür zuständigen Behörden überwacht werden und nicht durch die Agrarverwaltung. Die EU-Mitgliedstaaten lehnten bisher eine enge Verbindung der GAP mit Sozialstandards ab, könnten sich aber mehrheitlich dem Kommissions-Kompromiss annähern. Vor allem Ungarn, Polen, Bulgarien, Rumänien und Dänemark bleiben dagegen sehr skeptisch. 

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AUTORonline: SN
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