„Honig aus EU- und Nicht-EU-Ländern“: Das genügt den heimischen Imkern nicht als Kundeninformation.

Anlässlich der Überarbeitung der sogenannten „EU-Frühstücksrichtlinien“ haben der Deutsche Imkerbund und Biene Österreich in einer gemeinsamen Erklärung ihre Forderung nach einer umfassenderen Kennzeichnung für das Urprodukt Honig gefordert. Honig werde in der Konsumentenschaft als gesunde Alternative zu Zucker und als beliebtes Hausmittel bei Erkältungen verwendet, berichten die Imker. Damit auch Importware den hohen Erwartungen der Kunden entspreche, gäbe es allerdings Verbesserungsbedarf bei den rechtlichen Rahmenbedingungen. So fordern die Imkerverbände etwa, dass Honig aus Vakuum-Verdampfung, mit der in einigen Drittstaaten unreifer Honig künstlich getrocknet wird, künftig nicht mehr in Europas Supermärkte gelangt. Ebenso wird eine klare Kenntlichmachung von Pasteurisierung gefordert. Auch diese sei bei Importhonigen „teilweise üblich“.

Rückverfolgbarkeit auch ins Ausland

Die im Vorjahr mehrfach angeprangerte Einfuhr von verdünntem Honig soll künftig durch vollständige Rückverfolgbarkeit importierter Ware bis zur Imkerei verhindert werden. Von höchsten Stellen wünschen sich die heimischen Honigerzeuger außerdem ein EU-Referenzlabor, welches die Echtheit der Ware prüft. Mehr Transparenz bräuchte es außerdem bei Mischhonigen. Diese dominieren, Biene Österreich zufolge, das Sortiment in heimischen Supermärkten. Zumeist handle es sich hier um Mischungen aus unterschiedlichen Ländern, welche jedoch nur als „Mischung von Honig aus EU- und Nicht-EU-Ländern“ ausgewiesen werden müssen. Die Imkerbünde verlangen „im Sinne eines fairen Wettbewerbs“ eine verpflichtende Angabe aller Herkunftsländer samt genauer Prozentangaben auf dem Etikett. Man fordere all dies im Sinne der Verbraucher, wird betont. Deutsche und österreichische Imkereien könnten mit den niedrigen Preisen der Importware nämlich nicht konkurrieren.

- Bildquellen -

  • Honig in Gläsern: agrarfoto.com
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AUTORRed. CW
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