Der Almsommer naht und die Nervosität der Bauern steigt. Nach dem Almurteil, das einen Tiroler Bauern aufgrund einer tödlichen Begegnung zwischen Wanderer und Kuh zu Zahlungen von fast einer halben Million Euro verpflichtete (nicht rechtskräftig), war lange Zeit nicht klar, wie es mit der Almwirtschaft weitergehen sollte. „Keiner will Almwirtschaft betreiben und gleichzeitig dem Risiko ausgesetzt sein, sein Hab und Gut zu verlieren“, begründete LK-Tirol-Präsident Josef Hechenberger den vergangene Woche präsentierten offiziellen Maßnahmenplan für die Alm. Diese sollen laut Landeshauptmann Günther Platter und Bauernbundobmann LHStv. Josef Geisler ein gutes Miteinander im Almgebiet stärken.
Tiroler Wegeversicherung
„Wir erweitern den Versicherungsschutz für Landwirtinnen und Landwirte mit Weidevieh und verankern die Eigenverantwortung von Personen, die in Almgebieten unterwegs sind, im Tiroler Almschutzgesetz. Damit schaffen wir Rechtssicherheit für die heimischen Bauern – und das ist die Grundvoraussetzung dafür, dass die Almsaison gesichert ist und die Tiroler Almen für Einheimische und Gäste offen bleiben“, führten LH Platter und LHStv. Geisler die erste Maßnahme aus. Diese soll ab April 2019 greifen und wird vollständig vom Land Tirol finanziert. „Damit wird bereits für den heurigen Almsommer gewährleistet, dass die Tiroler Bauernschaft umfassend und bestmöglich bei Vorfällen mit Weidevieh abgesichert ist“, erklärte Platter.
Das Prinzip dieses erweiterten Versicherungsschutzes fußt auf dem Tiroler „Mountainbike-Modell“, einer Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung des Landes, mit welcher Wegehalter, Grundeigentümer und Bewirtschafter im Schadensfall bei Unfällen mit Mountainbikern geschützt sind. Erweitert wird das „Mountainbike-Modell“ um das Haftungsrisiko für Landwirte bzw. Bewirtschafter des Waldes oder der Alm im Zusammenhang mit der Tierhalterpflicht.
Verpflichtendes Verantwortungsbewusstsein
Künftig wird im Tiroler Almschutzgesetz auch die Eigenverantwortung auf Almen festgelegt sein. „Im Wege einer Verordnung können wir dann die Verhaltenspflichten in Übereinstimmung mit dem Bund verbindlich regeln“, so LHStv. Josef Geisler. Der Almbetrieb dürfe nicht beeinträchtigt und das Weidevieh nicht gestört werden. Diese Maßnahme beinhaltet kein Hundeverbot, jedoch die verantwortungsbewusste Abstandseinhaltung und Haltung von mitgeführten Tieren.
Vonseiten der Bauern müssen Weideflächen – insbesondere bei Mutterkuhhaltung – entsprechend gekennzeichnet werden.
„Die Alm ist kein Streichelzoo“
„Gemeinsam mit der Lebensraum Tirol 4.0. Holding, der Landwirtschaftskammer Tirol, dem Alpenverein, dem Tiroler Bauernbund und der Tirol Werbung wollen wir ein Bewusstsein dafür schaffen, dass ein Miteinander auf Almen weiter gewährleistet werden kann und soll“, ist LH Platter überzeugt vom Nutzen einer weitreichenden Infokampagne, die im Frühsommer starten soll. Die mehrsprachige Information auf verschiedensten Kanälen soll besonders Touristen das richtige Verhalten auf der Alm näherbringen. LK-Präsident Josef Hechenberger ist überzeugt davon, dass Prävention und Aufklärung entscheidend sind: „Das Verständnis, wie man sich in der Natur bewegt, wie man Tieren begegnet, ist schwindend – hier müssen wir jedenfalls aufklären.“ Bereits in den vergangenen Jahren betrieb Tirol als österreichweiter Vorreiter Aufklärungsarbeit zum Verhalten auf der Alm.
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- 12 19 Hechenberger Platter Geisler: Land Tirol/Sidon