Berichten der deutschen Presseagentur (dpa) zufolge, hatten die Sägewerke wegen angeblich überhöhter Holzpreise im April 2020 eine kartellrechtliche Schadenersatzklage beim Landesgericht Dortmund eingereicht. Bis Ende 2019 hatte das Land nämlich nicht nur eigenes, sondern auch Holz von Kommunen und Privatbesitzern verkauft. Die Sägeindustrie fühlte sich ungerecht behandelt und machte laut Angaben des westfälischen Landwirtschaftsministeriums eine Schadensforderung in Höhe von rund 187 Mio. Euro geltend. Nun hat das Ministerium bekanntgegeben, dass es in dem Verfahren eine sogenannte Streitverkündung veranlasst hat. Damit werden bislang unbeteiligte Dritte in den Prozess einbezogen und können im Fall einer Niederlage in Regress genommen werden. Eine „übliche prozessuale Vorsichtsmaßnahme“ heißt es aus dem Ministerium. In Summe hatten sich 17.000 Waldbesitzer an der Vermarktung beteiligt, rund 800 größere Forstbetriebe und Kommunen wurden nun dem Verfahren hinzugezogen.

Scharfe Kritik der Bauernvertreter
Der Waldbauernverband übt harsche Kritik an der Vorgehensweise des Landes NRW. Die Waldbesitzer hätten über Jahrzehnte die vorgegebenen Vermarktungsmöglichkeiten des Holzverkaufs genutzt. Dieser Vertriebsweg sei von der Landesforstverwaltung sogar dezidiert empfohlen und als rechtskonform bezeichnet worden. „Mögliche Schadenersatzforderungen der klagenden Sägewerke hat daher allein das Land Nordrhein- Westfalen zu tragen“, lässt der NRW-Verbandsvorsitzende Philipp Freiherr Heereman per Aussendung ausrichten.

- Bildquellen -

  • : DK-FOTOWELT - STOCK.ADOBE.COM
- Werbung -
AUTORRed. CW
Vorheriger ArtikelNatur: Viele Nutzer, aber ein gemeinsames Ziel
Nächster Artikel„Steuer auf Agrardiesel muss gesenkt werden!“