In Oberösterreich wurden bereits 2018 die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Etablierung mobiler Schlachtanlagen geschaffen. Durch eine EU-Gesetzesänderung bezüglich Hygienebestimmungen haben sich jetzt neue Möglichkeiten der Schlachtung direkt am bäuerlichen Betrieb ergeben. Mittlerweile ist es erlaubt, bis zu drei Rinder, drei als Haustiere gehaltene Einhufer oder sechs Schweine am Herkunftsbetrieb zu schlachten, ohne dafür selbst einen zugelassenen Schlachtraum haben zu müssen. Bezeichnet wird dieser Vorgang als „teilmobil“.
Stressfreie Alternative
Die teilmobile Schlachtung bietet Bäuerinnen und Bauern eine stressfreie Alternative, bei der die Tiere nicht lebend für den Transport verladen werden müssen und in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können. Dabei werde sowohl die Sicherheit der Tiere als auch der Menschen gewährleistet. „Bäuerinnen und Bauern legen großen Wert auf artgerechte Haltung und respektvollen Umgang mit den Tieren. Besonders bei der Schlachtung ist ein fachgerechter und schonender Umgang essentiell, um Schmerz, Stress und Leid zu vermeiden und das Verletzungsrisiko für Tierhalter und Transporteure zu minimieren. Dies schafft optimale Bedingungen für eine hohe Fleischqualität“, erläutert LKOÖ-Präsident Franz Waldenberger, der diese Woche im Zuge einer Pressekonferenz zwei Projekte präsentierte, die in Oberösterreich bereits gut angelaufen sind. Es handelt sich dabei um das Projekt „Stressfrei schlachten“ von Manfred Pilsl und Markus Lackinger in Bezirk Urfahr sowie das Projekt der Landmetzgerei Sieberer im Bezirk Braunau. Auch im Bezirk Kirchdorf gibt es Pläne, die unmittelbar vor der Realisierung stehen. Ebenso wird die teilmobile Schlachtung bereits im Bezirk Perg am Betrieb Neugschwandtner angeboten.
So läuft die teilmobile Schlachtung ab
Wichtige Voraussetzung bei der teilmobilen Schlachtung ist eine Fixierungsvorrichtung für das Tier, die sicherstellt, dass die Betäubung effektiv durchgeführt werden kann. Diese Vorrichtung kann entweder von einer mobilen Einheit bereitgestellt oder vom Tierhalter selbst errichtet werden. Die Genehmigung für die Fixierung ist ein wichtiger Schritt, um die teilmobile Schlachtung auf dem jeweiligen Betrieb durchführen zu dürfen. Die Fixierungsvorrichtung, oft ein Fressgitter, wird im Auslaufbereich platziert, idealerweise an einem vertrauten Ort für die Tiere. Dadurch werde eine stressfreie Umgebung geschaffen. Nach der Schlachtung wird das Tier in einen Anhänger gebracht und anschließend sofort zum Schlachtraum transportiert.
„Die teilmobile Schlachtung schafft optimale Fleischqualität.“ Franz Waldenberger
Neben dieser Möglichkeit der teilmobilen Schlachtung gibt es zum Teil auch schon innerbetriebliche Lösungen, welche bereits von einigen Landwirten genutzt werden. Das heißt, der Landwirt hat selbst den zugelassenen Schlachtraum am Hof und nutzt die teilmobile Option, um die Rinder in der gewohnten Umgebung zu betäuben.
Weitere Projekte sind in den Regionen Mondsee und im Raum Steyr geplant. „Zum Teil gibt es schon geeignete Partner, um diese Projekte umsetzen zu können, zum Teil werden noch Partner gesucht. Bei diesen Projekten zeigt sich, dass die Zusammenarbeit zwischen Bäuerinnen und Bauern und kleinen gewerblichen Betrieben sehr gut funktioniert“, so Waldenberger.
Zwei erfolgreiche Projekte aus OÖ
„Ich fahre schon lange zu den Bäuerinnen und Bauern, um die Tiere zur Schlachtung abzuholen. Manchmal passierte es, dass ich wieder unverrichteter Dinge fahren musste, weil sich ein Tier nicht verladen ließ. Trotz der vielen Zeit und Geduld, die ich aufbringen musste, waren dann alle Beteiligten gestresst“, erzählt Manfred Sieberer von der gleichnamigen Landmetzgerei im Bezirk Braunau, wie er zur teilmobilen Schlachtung gekommen ist.
Ein großer, vollausgestatteter Hänger wurde angeschafft. Nach umfangreichen Dokumentationen und Auflagen wurde seitens des Landes OÖ die Zulassung für die mobile Einheit erteilt.
Auch Manfred Pilsl und Markus Lackinger aus dem Bezirk Urfahr bieten Lohnschlachtungen für Landwirte an. Bei ihnen dauerte es etwa ein Jahr, bis der ehemalige Pferdeanhänger umgebaut war und damit alle hygienischen und technischen Voraussetzungen erfüllt wurden, um die teilmobile Schlachtung umsetzen zu können. Die leistungsstarke Seilwinde, die komplette Verkleidung mit Nirosta sowie der doppelte Boden, um das Blut optimal auffangen zu können, waren wesentliche Parameter, um die Zulassung zu erlangen. Pilsl und Lackinger starteten mit acht bäuerlichen Betrieben, mittlerweile sind es 17 und zwei weitere werden in Kürze folgen. Mittlerweile sind die beiden jeden Montag unterwegs, zwischen den einzelnen Bauern bzw. Schlachtungen wird der Hänger komplett gereinigt und desinfiziert und steht dann wieder einsatzbereit zur Verfügung. Momentan werden jede Woche zwei bis drei Rinder stressfrei geschlachtet.
Nicht verwechseln mit Weideschuss
Nicht verwechselt dürfe man diese Form der Schlachtung mit der Idee eines „Weideschusses“, die manchmal auch als „Weideschlachtung“ bezeichnet wird: „Eine Betäubung mit Kugelschuss ohne Ruhigstellung des Schlachttieres, also ohne jegliche Einschränkung der Bewegungsmöglichkeit, kann im Einzelfall zu einem völlig inakzeptablen Tierschutzrisiko werden, falls nämlich die Betäubung aufgrund einer spontanen Kopfbewegung des Schlachttieres nicht mit dem ersten Schuss gelingt“, erklärt Landesveterinärdirektor Thomas Hain.
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- Sieberer 7 LK Sbg Dürnberger: Foto: LK Salzburg/Dürnberger
- Fixierung Lackinger: lackinger