Alle bei der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) vollversicherten Bäuerinnen und Bauern erhalten mit der Beitragsvorschreibung Anfang Jänner 2017 von den für das vierte Quartal 2016 zu entrichtenden Beiträgen 53 Prozent gutgeschrieben. Diese gesetzliche Regelung wurde heute,15. Dezember 2016, im Parlament beschlossen, informierte SVB-Obfrau Theresia Meier und führt weiter aus: “Somit haben Betriebsführer etwa nur die Hälfte ihrer Beiträge in der bäuerlichen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung zu entrichten. Dies gilt sowohl für die eigenen Beiträge als auch jene für hauptberuflich beschäftigte Angehörige. Sichergestellt ist dabei auch, dass es zu keinen nachteiligen Auswirkungen in der Pensionsversicherung kommt – für einen Pensionsanspruch werden die bestehende Beitragsgrundlage und die Beitragsmonate berücksichtigt.”
Aufgrund der vorparlamentarischen Verhandlungen im Ministerrat im November werden aus Anlass dieser Beitragserstattung der SVB die Tabaksteuermittel in der Höhe von jährlich 31 Mio. Euro dauerhaft entzogen und zur Finanzierung der Gebietskrankenkassen verwendet. Zu den Auswirkungen dieser Maönahme stellte der Generaldirektor der SVB, Franz Ledermüller, fest, dass dies insgesamt für die SVB eine massive Reduktion der Finanzmittel in der bäuerlichen Krankenversicherung und eine laufende Belastung ergibt, durch die sich das jährliche Ergebnis um jeweils mehr als 31 Mio. Euro verschlechtert. “Die SVB war grundsätzlich bereit, für die Bäuerinnen und Bauern in ihrer schwierigen wirtschaftlichen Lage eine Entlastung aus den Rücklagen der Krankenversicherung zu finanzieren. Die politische Bedingung des gänzlichen und dauerhaften Wegfalls der Tabaksteuermittel und damit die Gefährdung der Finanzierung der bäuerlichen Krankenversicherung kann von der SVB nicht akzeptiert werden”, so Ledermüller.
Die SVB ist der strukturschwächste Krankenversicherungsträger und die nunmehr weggenommenen Finanzmittel dienten dem Ausgleich der Strukturnachteile. Aus diesem Grund sind weiterführende Verhandlungen für SVB-Obfrau Meier unumgänglich: “Die SVB verlangt daher, dass diese für den Strukturausgleich so wichtigen Finanzmittel politisch so rasch wie möglich eingefordert und sichergestellt werden. Andernfalls müssen Bäuerinnen und Bauern jeden Euro, der der SVB nun entzogen wird, in einigen Jahren über Beitragsmaönahmen oder Leistungsverschlechterungen selbst bezahlen. Aus der Sicht der SVB muss es daher bei den Regierungsverhandlungen nach den nächsten Nationalratswahlen die erste und zwingende Bedingung von Seiten des Bauernbundes sein, dass die Finanzierung der Bauernkrankenversicherung durch Bereitstellung der notwendigen Strukturausgleichsmittel langfristig gesichert wird.”