Stromkostenbremse gilt nun bis Juni 2025

Seit Juni erhalten landwirtschaftliche Betriebe, die ihren Haushaltsstrom über Stromzähler mit dem Lastprofil „Landwirtschaft“ beziehen (und im Frühjahr einen entsprechenden Antrag gestellt haben), die Stromkostenbremse. Diese wurde nun um sechs Monate bis 30. Juni 2025 verlängert. Der Zuschuss wird automatisch auf der Stromrechnung (Jahres- bzw. Schlussabrechnung) oder auch bei Teilzahlungsbeträgen berücksichtigt. Gefördert wird pro Zählpunkt ein Grundkontingent von bis zu 2.900 Kilowattstunden (kWh), das entsprich rund 80 Prozent des durchschnittlichen Verbrauchs der österreichischen Haushalte. Der Bund übernimmt aktuell pro Kilowattstunde bis zu 30 Cent der Kosten. 

Für Haushalte mit mehr als drei hauptgemeldeten Personen gibt es zudem eine Zusatzförderung von 105 Euro pro Person und Jahr. Dieser Ergänzungszuschuss erfolgt automatisch, ohne gesonderten Antrag. Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig betonte dazu: „Wegen der hohen Strompreise haben wir heuer ein massives Entlastungspaket für die Landwirtschaft geschnürt: insgesamt 120 Millionen Euro als Unterstützung bei den betrieblichen Stromkosten und mit der Stromkostenbremse. Damit stellen wir sicher, dass auch alle bäuerlichen Haushalte gerecht entlastet werden.“

www.stromkosten-zuschuss.gv.at/lufg 

- Bildquellen -

  • Stromkostenbremse: Alexander Stein/Pixabay
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AUTORRed. BW
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