Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) hat der Gesetzgeber auch die Möglichkeit zur Gründung von Erneuerbaren Energiegemeinschaften (EEG) geschaffen. „Erneuerbare Energiegemeinschaften sind ein ökologischer und ökonomischer Gewinn. Sie wurden aber nicht dafür gegründet, um sich eine goldene Nase zu verdienen. Die finanzielle Gewinnabsicht steht nicht im Vordergrund“, betonte Gerhard Steinkress vom Raiffeisenverband Oberösterreich beim Online-Infoabend des Bauernbundes.
Laut Landesregierung haben sich in Oberösterreich bislang knapp
50 Gemeinschaften zum Zwecke der gemeinschaftlichen Energienutzung zusammengeschlossen. Sie zeigen vor, wie man durch regionale Wirtschaftskreisläufe die Abhängigkeit von importierter Energie reduziert, klimaschonend agiert und die regionale Wertschöpfung fördert. So ist es erstmals möglich, dass der von privaten Haushalten, landwirtschaftlichen Betrieben, Unternehmen oder Gemeinden erzeugte Strom, der nicht vom Erzeuger selbst verbraucht wird, an andere Stromverbraucher innerhalb der Gemeinschaft verkauft wird. Dadurch profitieren sowohl Stromerzeuger als auch Stromverbraucher wirtschaftlich.
So funktioniert eine EEG
Bürger, Gemeinden, landwirtschaftliche Betriebe sowie kleine oder mittlere Unternehmen schließen sich zusammen, produzieren, verbrauchen, verkaufen und speichern innerhalb ihrer Gemeinschaft Strom. Alle Mitglieder – egal, ob mit oder ohne eigener Erzeugungsanlage – nutzen, handeln und tauschen den Strom untereinander. Auf die Praxis umgelegt können so bestehende Kleinwasserkraftwerke oder Windräder, aber auch der Überschussstrom von der haus-eigenen Photovoltaikanlage in die Energiegemeinschaft eingebracht werden. Es besteht auch die Möglichkeit, dass durch die Energiegemeinschaft selbst Anlagen errichtet werden, wie beispielsweise eine Photovoltaikanlage am Dach der örtlichen Schule. Benötigen einzelne Mitglieder mehr Strom als durch die Energiegemeinschaft geliefert werden kann, dann wird dieser wie gewohnt vom Energieanbieter ihrer Wahl bezogen.
Der Gesetzgeber unterscheidet zwei Arten von Energiegemeinschaften: „Bei lokalen sind Erzeuger und Abnehmer an demselben Trafo angeschlossen, bei regionalen hingegen müssen alle am selben Umspannwerk hängen“, so Steinkress.
Zudem muss sich jedes Projekt für eine Organisationsform entscheiden. In der Praxis kämen aufgrund der flexiblen Ein- und Austrittsmöglichkeiten aber lediglich zwei Varianten in Frage: Verein oder Genossenschaft.Welche Rechtsform schlussendlich am besten für das jeweilige Projekt geeignet ist, hänge von der geplanten Größe der Energiegemeinschaft ab. Grundsätzlich kann man sagen: Je größer desto eher die Genossenschaft und je kleiner umso mehr der Verein.
Verein |
Genossenschaft |
Kleinere, lokale Strukturen |
Größere, regionale Strukturen |
Haushalte (bzw. Gemeinden, KMUs) |
Haushalte, Gemeinden, KMUs |
Quelle: RVÖ
Um die Zahlungsabwicklung bei Energiegemeinschaften zu vereinfachen, erstellt der Verein zur Förderung von EEG im Zuge eines Leaderprojekts eine kostenlose Abrechnungssoftware. Mehr dazu unter www.vfeeg.org.
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