Strengere Auflagen für Tiertransporte erlassen

Weil es aufgrund der Corona-Ausbreitung zu längeren Staus an den Grenzen kommt, erließ Gesundheitsminister Rudolf Anschober verschärfte Auflagen für Viehtransporte.

Transporteure müssen einen Fotobeweis erbringen, der die Situation beim Grenzübertritt dokumentiert.

Durch Verzögerungen und Staus bei der Grenzabwicklung stünden Tiere bei Lebendtiertransporten zusätzlich stundenlang in den Lastwägen, erklärte das Gesundheitsministerium unter Berufung auf die Berichte von Tierschutzorganisationen. Um die Tiere durch die coronabedingt verzögerten Grenzübertritte nicht zusätzlich zu belasten, unterzeichnete Gesundheitsminister Rudolf Anschober am Karfreitag einen Erlass, wonach nun strengere Regeln gelten.

Amtstierärzte werden angewiesen, im Rahmen der sogenannten Plausibilitätsprüfung, Tiertransporte nur abzufertigen, wenn ein rascher Transport gewährleistet werden kann, hierfür sind längere Wartezeiten an den Grenzübergängen zu berücksichtigen.“

Zusätzlich müssen sich die Transporteure verpflichten, nach dem Transport einen Foto- oder Videobeweis zu erbringen, der die Situationen beim Grenzübertritt und beim Entladen der Tiere dokumentiert. Mit dieser Auflage wird gewährleistet, dass die Tiere nicht stundenlang an Grenzübergängen leiden, sondern die gesetzlichen Tierschutzstandards eingehalten werden.
E.Z.

Hier der Erlass Lebendtiertransporte

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  • Ferkel Transportbescheinigung 1 ID68406 Size650px: Agrarfoto.com
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