In schwierigen Zeiten ist es für mich von zentraler Bedeutung, unseren Familienbetrieben für die Zukunft Orientierung zu geben”, betont Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter anlässlich der Anpassungen des Programms Ländliche Entwicklung (LE) 2014-2020. Nach dem Übergangsjahr 2014 und rund einem weiteren Jahr dieser Förderperiode werden nun nach Beratungen mit den Bundesländern einige Anpassungen vorgenommen. Für Rupprechter steht dabei fest: “Die Bäuerinnen und Bauern stehen derzeit vor gewaltigen Herausforderungen. Die Sorgen und Unsicherheiten sind in vielen persönlichen Gesprächen spürbar und erfordern auch den aktiven Einsatz der Politik.”
Neue Schwerpunkteim Programm
Die Ländliche Entwicklung mit dem österreichischen Agrar-Umweltprogramm Öpul stellt das Herzstück der österreichischen Agrarpolitik dar. Mit der Anpassung des LE-Programms will das Landwirtschaftsministerium einen wesentlichen Schritt setzen, um die Betriebe bei der Bewältigung der Herausforderungen zu unterstützen. Bis 2020 werden für drei neue Maßnahmenschwerpunkte 70 Mio. Euro zur Verfügung stehen. Die österreichische Land- und Forstwirtschaft sei seit jeher für langfristiges Denken, innovative Ideen und ihr starkes Engagement bekannt, so Rupprechter. Dieses gute Fundament soll mit den neuen Maßnahmen weiter gestärkt werden. Die Anpassungen leiten sich dabei aus der bisherigen Umsetzung des Programms ab. Die Änderungsvorschläge beinhalten die weitere Verbesserung des Tierwohls bei männlichen Rindern und Schweinen, den Ausbau der Verarbeitung und Vermarktung sowie Investitionen in Bewässerungsinfrastrukturen, um die Auswirkungen des Klimawandels zu minimieren. Bei bereits bestehenden Maßnahmen soll nachgeschärft werden. Außerdem wird der Öpul-Einstieg bis zum Herbstantrag 2016 verlängert. Die Programmänderung für die laufende Periode bis 2020 wird großteils mit 1. Jänner 2017 für die Betriebe wirksam. “Die Anpassungen tragen sowohl den wirtschaftlichen Notwendigkeiten der Betriebe als auch den gesellschaftlichen Bedürfnissen der Konsumentinnen und Konsumenten Rechnung”, so der Landwirtschaftsminister. Damit würden Wertschöpfung und Arbeitsplätze im ländlichen Raum gesichert und die Qualitätsstrategie für heimische Produkte weiter fokussiert. “Mein erklärtes Ziel ist, die große Vielfalt unserer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe in den Regionen auch für folgende Generationen zu erhalten”, betont Rupprechter.
Dieser Änderungsvorschlag soll noch im März an die Europäische Kommission übermittelt werden. Nach der Überprüfung durch die Kommission erwartet Rupprechter die Genehmigung des Vorschlags Mitte des Jahres.
Die neuen mMßnahmen und Anpassungen im Detail
Änderungsvorschläge zur Verbesserung des Tierwohls, im Bereich der Vermarktung und Verarbeitung und ein verlängerter Öpul-Einstieg
Bei dem der Europäischen Kommission zu übermittelnden Änderungsvorschlag zum Programm für Ländliche Entwicklung 2014-2020 handelt es sich um Anpassungen, die sich aus der bisherigen Umsetzung ableiten. Durch die Änderung sollen neue strategische Schwerpunkte gesetzt und die österreichische Landwirtschaft und der Verarbeitungssektor in ausgewählten Bereichen speziell unterstützt werden.
Antrag auf Programmänderung
• Der Änderungsvorschlag wurde in den vergangenen Monaten inhaltlich abgestimmt. Der Vorschlag wird jetzt der Europäischen Kommission vorgelegt, die den Vorschlag prüfen wird. Die Genehmigung durch die Kommission wird für etwa Mitte 2016 erwartet.
• Die Anpassungen reichen von der Etablierung neuer Maßnahmen im Flächenbereich bis hin zur Nachjustierung bereits bestehender Maßnahmen. Alle Anpassungen stärken und unterstreichen die bisherige strategische Ausrichtung des österreichischen Programms.
• Die vorgesehenen Änderungen Öster-
reichischen Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft (Öpul), sollen ab Anfang 2017 anwendbar sein; die Beantragung neuer Maßnahmen ist nur mehr mit dem Herbstantrag 2016 möglich. Die Änderungen bei den Projektmaßnahmen können nach Einreichung angewandt werden.
Strategische Ausrichtung der LE festigen
• Mit Einführung der neuen Tierwohlmaßnahme, die zusätzlich im Öpul 2015 angeboten werden soll, werden die Empfehlungen der zwei Arbeitsgruppen Milch und Schweinefleisch, die vom Landwirtschaftsministerium zur Verteilung der EU-Sonderbeihilfen eingesetzt wurden, zur langfristigen Stärkung des Sektors konkret umgesetzt. Die Maßnahmen bieten einen Anreiz zu tierfreundlichen Haltungsformen bei Schweinen und männlichen Mastrindern. Neben eingestreuten Liegeflächen ist ein erhöhtes Platzangebot für die Tiere vorgesehen. Damit wird dem verstärkten Wunsch der Bevölkerung nach tierfreundlichen Haltungssystemen entsprochen. Langfristig könnten sich mit Unterstützung von Qualitätsmaßnahmen dadurch auch neue Produkte ergeben. Für die Maßnahme sind jährlich rund fünf Mio. Euro veranschlagt.
• Für den Bereich Verarbeitung und Vermarktung werden Mittel von in Summe rund 20 Mio. Euro in den Jahren 2017 bis 2020 bereitgestellt, um zu gewährleisten, dass neue Märkte besser für den Agrarsektor erschlossen werden können.
• Investitionen in Bewässerungsinfrastrukturen – sowohl einzel- als auch überbetrieblich – sind vor dem Hintergrund des Klimawandels von strategischer Bedeutung. Insgesamt werden in den Jahren 2017 bis 2020 in Summe rund 20 Mio. Euro eingesetzt werden.
• Ein Pilotprojekt zum Humusaufbau dank reduzierter Bodenbearbeitung soll neue Erkenntnisse über die Beiträge der Landwirtschaft zur Bekämpfung des Klimawandels liefern. Förderfähig sind Flächen in Wien, die wissenschaftlich über ein entsprechendes Projekt begleitet werden.
Verlängerter Öpul-Einstieg
• Als starkes umweltpolitisches Signal wird die Einstiegsmöglichkeit in Öpul bis zum Herbstantrag 2016 mit Verpflichtungsbeginn ab 1. Jänner 2017 verlängert. Der Umstieg von bestehenden Verpflichtungen ist unabhängig davon weiterhin nach Vorgabe “höherwertige Maßnahme” grundsätzlich möglich.
Bestehende Maßnahmen inhaltlich
nachschärfen
• Bei den freiwilligen Modulen der Qualitätsregelungen für Rindfleisch soll die Förderintensität von 80 auf 100 Prozent angehoben werden.
• Güllegruben mit einer Lagerkapazität von mehr als zehn Monaten werden mit einem erhöhten Fördersatz von 30 Prozent gefördert (keine Zuschläge). Generell werden Kosten für die Abdeckung von Güllegruben bei den Förderobergrenzen nicht mehr berücksichtigt.
• Bei der landwirtschaftlichen Investitionsförderung ist die Kombinierbarkeit des Biozuschlags mit den Zuschlägen für Junglandwirte und für Betriebe der BHK 3 und 4 geplant, um auf diese Weise die biologische Landwirtschaft noch besser zu unterstützen.
• Mit einer neuen Untermaßnahme “Pflegeflächen” im Öpul wird, naturschutzfachlich begründet, der Erhalt von Naturschutzflächen unterstützt.
• Die Erweiterung der Gebietskulissen bei Gewässerschutzmaßnahmen wird zusätzlichen Betrieben die Teilnahme an Gewässerschutzmaßnahmen ermöglichen (insbesondere die Teilnahme an der Maßnahme “Vorbeugender Oberflächengewässerschutz”).
• In Oberösterreich ist vorgesehen, das derzeitige Grünlandprogramm seitens des Landes Oberösterreich als “Grundwasserschutzprogramm” im Öpul anzubieten. Kern der Maßnahme ist ein vollständiger Verzicht auf Grünlandumbruch, die Prämie soll 70 Euro/ha betragen.