Am 15. Oktober wählen die Österreicher einen neuen Nationalrat. Dabei können die Wähler wieder Vorzugsstimmen für Bewerber auf allen drei Ebenen vergeben. Auf Bundes- und Landesebene muss der Name des jeweiligen Kandidaten oder die Reihungsnummer in das entsprechende Feld eingetragen werden. Eine Liste mit allen Namen findet man im Wahllokal oder bekommt man bei der Briefwahl mit der Post.
Um eine Vorzugsstimme auf der Regionalparteiliste zu vergeben, muss lediglich der Name der jeweiligen Person auf dem Stimmzettel angekreuzt werden. Dies gilt jeweils für einen der 39 Regionwahlkreise. Die Namen und die Reihungsnummern stehen auf dem Stimmzettel. Bei der Vergabe von Vorzugsstimmen ist allerdings unbedingt darauf zu achten, dass Vorzugsstimmen nur an Bewerber der vom Wähler gewählten Partei vergeben werden können.
Ziel des Vorzugsstimmensystems ist es, eine Umreihung bzw. Vorreihung des gewünschten Kandidaten zu erzielen. Dazu muss eine bestimmte Quote erreicht werden. Laut Innenministerium liegt diese Quote bei der Regionalparteiliste bei 14 Prozent der auf die Partei im Regionalwahlkreis entfallenden gültigen Stimmen. Bei der Landesparteiliste müssen mindestens zehn Prozent der auf die Partei im Landeswahlkreis entfallenden gültigen Stimmen erreicht werden, und auf Bundesebene erfolgt eine Umreihung ab mindestens sieben Prozent. Mit der Statutenänderung beim ÖVP-Bundesparteitag im vergangenen Juli wird innerhalb der ÖVP ein neues Vorzugsstimmensystem angewendet. Die Partei hat die gesetzlich vorgegeben Vorzugsstimmenhürden auf allen Ebenen halbiert. Allerdings haben die Bundesländer die Möglichkeit, schärfere Hürden einzuziehen. Somit gelten in den Bundesländern verschiedene Regelungen.
So funktioniert die Nationalratswahl
• Gewählt wird in Österreich grundsätzlich eine Parteiliste, wobei es in jedem Bundesland eigene Stimmzettel gibt.
• Der Wähler hat die Möglichkeit, durch Vergabe einer Vorzugsstimme eine Umreihung zu bewirken.
• Die auf die einzelnen wahlwerbenden Parteien entfallenden Mandate werden in drei Ermittlungsverfahren berechnet.
Quelle: BMI