
Die MKS-Situation in den östlichen Nachbarländern spitzt sich weiter zu. In der Slowakei wurde nach dem Bekanntwerden der Ausbrüche auf drei Betrieben mit insgesamt etwa 2.700 Rindern bereits der nationale Notstand ausgerufen. Am 25. März wurde nun ein weiterer Rinderbetrieb innerhalb der bestehenden Überwachungszone positiv getestet. Alle empfänglichen Tiere innerhalb eines Radius von zumindest drei Kilometern sind zu keulen (Schutzzonen). Aufgrund der Größe der betroffenen Betriebe haben die Behörden in Bratislava deshalb bereits um internationale Unterstützung angesucht. Um die Virusausscheidung zu minimieren, verimpfen die slowakischen Amtstierärzte auf den betroffenen Höfen außerdem bereits sogenannte Suppressivimpfungen. Geimpfte Tiere und deren Produkte dürfen nicht mehr gehandelt werden. Seit 21. März gilt im Land außerdem ein generelles Transport- und Ausfuhrverbot empfänglicher Tiere. Transittransporte sind noch zulässig, müssen aber ohne Zwischenstopps erfolgen und die Überwachungszonen umfahren.
Ausbruch im unmittelbaren Grenzgebiet; MKS-Bekämpfungsverordnung in Kraft

Am 26. März meldete außerdem Ungarn einen weiteren Fall von MKS. Es handelt sich um den zweiten Ausbruch diesen Monat. Auch diesmal ist ein Rinderbetrieb betroffen. Der Hof mit mehr als 3.000 Tieren befindet sich nur wenige Kilometer vom Grenzübergang Hegyeshalom. Auch die ungarischen Veterinärbehörden haben bereits mit Suppressivimpfungen und Keulungen begonnen. Entsprechend der EU-Vorgaben wurde auch hier eine Schutz- und Überwachungszone errichtet. Zweitere reicht nun auch bis auf österreichisches Staatsgebiet.
Die gesetzlich vorgeschriebene Überwachungszone bleibt für zumindest 21 und bis zu 30 Tage aufrecht und umfasst drei Katastralgemeinden im Bezirk Neusiedl am See. Aufgrund „der dynamischen Situation“ hat das Gesundheitsministerium gemäß der am Donnerstag eigens erlassenen MKS-Bekämpfungsverordnung zusätzlich weitere Sperrzonen ausgewiesen. Diese betreffen folgende Bezirke:
- Östliches Gebiet von Mistelbach
- Gänserndorf
- Bruck an der Leitha
- Rust (Stadt)
- Eisenstadt und -Umgebung
- Östliches Gebiet von Wiener Neustadt
- Mattersburg
- Oberpullendorf
Vorgaben für Sperr- und Überwachungszonen
In den betroffenen Gebieten werden alle Höfe, auf denen empfängliche Tiere gehalten werden, behördlich kontrolliert. Weiters werden Einzeltiere stichprobenartig untersucht. Laut Ministerium sind in Überwachungszone elf und in der Sperrzone 1.103 Betriebe verortet. Insgesamt werden im ausgewiesenen Gebiet gut 70.000 empfängliche Tiere gehalten. Die Kontrollen und Probenziehungen in der Überwachungszone waren Freitagmittag (28.03.) bereits abgeschlossen.
In den Überwachungs- und Sperrzonen gelten zusätzlich auch Auflagen. Viehhalter sind angewiesen
- Vorkehrungen zu treffen um den Kontakt mit Wild zu verhindern,
- verdächtige Symptome und Leistungsrückgänge umgehend der Veterinärbehörde zu melden,
- Biosicherheitsmaßnahmen zwingend umzusetzen (siehe Kasten) und die Anzahl an Personen mit direktem Kontakt zum Tierbestand zu reduzieren
- sowie Aufzeichnungen über alle Personen zu führen, die den Betrieb besuchen.
Biosicherheit am eigenen Hof: Hygieneschleuse mit Seife, Desinfektionsmittel einrichten; Zutritt betriebsfremder Personen nur mit betriebseigener oder Schutzkleidung; strenge Quarantäne für Zukaufstiere; Einkauf von Tieren nur aus bekannten Beständen mit gesichertem Gesundheitsstatus
Auch Messen, Märkte und Tierschauen sind in den oben angeführten Gebieten untersagt. Außerdem gilt ein generelles Jagdverbot.
Des Weiteren gelten für Viehhändler, Tierärzte und Molkereien Einschränkungen. Aber Achtung: Diese betreffen nur die tatsächliche Überwachungszone (Stand 26.03.: Östlicher Teil des Bezirkes Neusiedl am See):
- Lebende Tiere dürfen nicht aus oder in die Zone verbracht werden.
- Transporte lebender, empfänglicher Tiere innerhalb der Zone sind ebenfalls untersagt.
- Tierkörper, Fleisch und Erzeugnisse daraus, Schlachtnebenprodukte, Rohmilch und Milcherzeugnisse dürfen nur nach behördlicher Genehmigung aus der Zone verbracht werden.
- Einschränkungen gelten auch bei der künstlichen Besamung sowie beim Handel mit Samen, Eizellen und Embryonen.
Seitens des Gesundheitsministeriums wird betont, dass es nach wie vor keinen Nachweis einer Einschleppung nach Österreich gibt. Dennoch wird im Ressort „eindringlich“ darum ersucht, dass Tierhalter österreichweit „penibel auf allgemeine Biosicherheitsmaßnahmen achten.
Intensive Grenzkontrollen und Einfuhrkontrollen
Doch damit nicht genug. Um eine Einschleppung von MKS durch den Grenzverkehr zu verhindern, hat die Bundesregierung für zahlreiche Güter ein Einfuhrverbot aus Ungarn und der Slowakei verhängt. Ab sofort dürfen folgende Waren nicht mehr von dort nach Österreich verbracht werden:
- Frischfleisch von Klauentieren (auch Wild)
- Rohmilch und Kollostrum
- Schlachtnebenerzeugnisse
- Gülle und Mist
- Jagdtrophäen
- Wild in der Decke
Polizei und Zoll unterstützen die Veterinärbehörden bei der Kontrolle der Verbote im grenznahen Gebiet. Diese werden laut Gesundheitsministerium nicht stationär, sondern „mobil und risikobasiert“ durchgeführt. Auf Nachfrage, warum nicht generelle Grenzkontrollen eingeführt werden, heißt es: „Dazu fehlen EU-rechtlich die gesetzlichen Grundlagen“ An den Grenze zur Slowakei werden aber bereits seit 2023 ohnehin reguläre Grenzkontrollen durchgeführt. Diese bleiben aufrecht. Auf grenznahen Rastplätzen und am internationalen Busbahnhof in Wien wird außerdem mit Infoscreens auf die gültigen Regeln hingewiesen.
Tägliche Sitzungen in Wien
Wie das Ministerium heute (Donnerstag) mitteilt, finden ab sofort täglich Sitzungen aller für die Seuchenprävention zuständigen Ministerien (Gesundheit, Inneres, Verteidigung und Landwirtschaft) unter Einbindung der Bundesländer, der Tierärzte-, Wirtschafts- und Landwirtschaftskammer sowie der betroffenen Branchen statt. Die übergeordnete Koordinierung obliegt nunmehr dem Staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagement im Innenministerium sowie dem Krisensicherheitsbüro im Bundeskanzleramt. Weiters erfolgen im Wochentakt Online-Besprechungen mit den EU-Mitgliedsstaaten. Die getroffenen Maßnahmen bleiben aufrecht, bis sich die Situation in den Nachbarländern beruhigt. Vorerst gilt der 17. Mai als Frist.
Eine Übersicht aller von den Maßnahmen betroffenen Gemeinden finden Sie hier.
Aktualisiert am 28. März um 14 Uhr.
- Bildquellen -
- MKS Zonen HU Stand 26.03.25: Kommunikationsplattform Verbrauchergesundheit
- MKS Zonen AGES_26.03.25: AGES
- MKS-Schild Deutschland: nmann77 - stock.adobe.com