Signale stehen auf Verschiebung des neuen EU-Bio-Rechts

Der Bioverband Bio Austria befürwortet die Unterstützung der EU-Mitgliedstaaten und des EU-Parlamentsausschuss, die neue EU-Bioverordnung zu verschieben.

Die neue Bio-Verordnung sieht u. a. Änderungen in der Weidehaltung vor.

Zwar noch nicht eindeutig, aber zumindest mit den richtigen Signalen: Die Anzeichen stehen auf Verschiebung des Inkrafttretens des neuen EU-Bio-Rechts. Bio Austria erklärt in einer Aussendung, dass aufgrund der Corona-Pandemie der Agrarausschuss des EU-Parlaments den zuständigen EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski um Verschiebung der neuen Verordnung auf 1. Jänner 2022 gebeten hat. Die EU-Kommission hat zeitgleich die Mitgliedstaaten nach ihren Meinungen befragt. Diese haben sich überwiegend positiv zu über eine Verschiebung ausgesprochen.

“Der Bio-Verband begrüßt die Tatsache, dass sich sowohl der Agrar-Ausschuss des EU-Parlaments als auch die Mitgliedsstaaten – insbesondere Österreich – für eine Verschiebung des Inkrafttretens ausgesprochen haben. Das ist ein deutliches Signal in Richtung EU-Kommission, welches der entsprechenden schon zuvor von Seiten des europäischen Bio-Sektors an diese herangetragenen Forderung Nachdruck verleiht”, betont Bio Austria-Obfrau Gertraud Grabmann.

Bereits Anfang April hatte der Dachverband der europäischen Bio-Verbände, IFOAM EU, in einem Schreiben an den Agrar-Kommissar eine Verschiebung gefordert. Bio Austria trägt diese Forderung vollinhaltlich mit. Auch der zuständige Berichterstatter des EU-Parlaments für die neue Bio-Verordnung, Martin Häusling, hat sich für eine Verschiebung stark gemacht. Die BauernZeitung berichtete: https://bauernzeitung.at/eu-bio-verordnung-bauernbund-fordert-aufschub-bis-2022/

“Eine Verschiebung ermöglicht den Akteuren der europäischen Biobranche – Biobäuerinnen und Biobauern, Kontrollstellen und Behörden – sich auf die Bewältigung der aktuellen Herausforderungen durch die Covid-19-Pandemie zu konzentrieren. An Herausforderungen gibt es für den für die Lebensmittelversorgung der Bevölkerung systemrelevanten Bio-Sektor derzeit reichlich”, so Grabmann. 

Gleichzeitig ermöglicht eine Verschiebung des neuen Bio-Rechts, die noch zahlreichen ausstehenden Rechtsbestimmungen gewissenhaft auszuarbeiten. “Laut aktuellem Zeitplan würden die Durchführungsbestimmungen erst Ende des Jahres, kurz vor Inkrafttreten der Verordnung, fertig gestellt. Die notwendige Vorbereitungszeit auf die Änderungen für die Akteure in der Branche wäre in dieser Form nicht gegeben”, betont Grabmann.

Hintergrund: Die EU-Kommission hat das alleinige Vorschlagsrecht für EU-Gesetze. Daher liegt es an ihr, einen entsprechenden Vorschlag auf Verschiebung auszuarbeiten und von Rat und Parlament abstimmen zu lassen. E.Z.

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  • Weidegang Triebwege 2 ID65519: Agrarfoto.com
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