Besonders jetzt in der Winterzeit muss die ernsthafte Bejagung von Frischlingen und Überläufern mit einem richtig durchgeführten Bachenabschuss ergänzt werden.
Alle legalen Möglichkeiten zur Bejagung nützen
Landwirte sollten aufgerufen werden, bei kurzfristig anberaumten Riegeljagden auch als Treiber zur Verfügung zu stehen und am Jagderfolg mitzuwirken. Landwirte und Jäger sollten sich bei Anblick von Rotten oder einzelnen Stücken abstimmen und Informationen austauschen. Die Verwendung der Frischlingsfalle zur Reduktion des Zuwachses sollte überall geprüft werden – nicht nur rund um größere Städte. Das fachliche Wissen wird bei Fangjagd-Seminaren bereitgestellt. Die Waldeinstandsgebiete müssen sich ihrer Verantwortung bewusst sein, dass nur mit ihrer aktiven Mitarbeit eine Reduktion der Wildschweinbestände und damit des Wildschadendrucks auf den landwirtschaftlichen Flächen überhaupt möglich ist. Diese Reviere dürfen sich nicht aus der gemeinsamen Aufgabe der Reduktion des Schwarzwildes “heraushalten”. Es sei notwendig, so LKR Daniel Heindl, dass die Jägerschaft konsequent alle Möglichkeiten der Bejagung ausschöpfe, aber auch die Grundeigentümer seien aufgefordert, ihren Beitrag zu leisten. Heindl betonte: “Die Praxis zeigt, dort wo zusammengearbeitet wird, sind auch die Erfolge vorhanden. Bäuerinnen und Bauern sollen sich auch mit den Jägern über deren Jagderfolg freuen. Nicht das “Nochmehr”, sondern die gemeinsame Zusammenarbeit bei der Schwarzwildreduktion erhält die Freude an der Jagd”.