Strenge Bestimmungen für den Begriff “Milch”

Als Milch und Milcherzeugnisse dürfen nur Lebensmittel vermarktet werden, die den Begriffsbestimmungen und Bezeichnungen gemäß der EU-Verordnung (1308/2013) entsprechen.

Milch und Milchprodukte haben einen “Namen”

Im Sinne des Gesetzes ist die Bezeichnung “Milch” ausschließlich dem durch ein oder mehrmaliges Melken gewonnenen Erzeugnis der normalen Eutersekretion, ohne jeglichen Zusatz oder Entzug, vorbehalten. Im Allgemeinen ist Milch das Gemelk einer oder mehrerer Kühe. Im Speziellen kann natürlich je nach Tierart, Qualität, Typ, Verwendung, Zusammensetzung oder Verarbeitung unterteilt werden. Im Alltag sind Kuhmilch, Schafmilch, Ziegenmilch, Rohmilch, Vollmilch, Magermilch, Kesselmilch, Konsummilch oder Qualitätsmilch bekannte Begriffe. Somit kann der Begriff “Milch” auch für zusammengesetzte Erzeugnisse verwendet werden (Erdbeer-, Bananenmilch), unter der Voraussetzung, dass der Bestandteil Milch “gemolken” wurde. Für Flüssigkeiten, die vielleicht auch weiß sind, jedoch im Labor, in der Küche, aus Pflanzen oder Samen und dergleichen zubereitet werden, ist die Bezeichnung “Milch” keinesfalls zulässig.

In Supermärkten sind Ersatzprodukte nicht mehr zu übersehen. Pizzakäse, der keiner ist, sorgte vor Jahren für Skandale und heute für Spitzenpreise ? aber Käse ist nicht gleich Käse. ©PIXELIO.DE/ERICH GEBHARD
In Supermärkten sind Ersatzprodukte nicht mehr zu übersehen. Pizzakäse, der keiner ist, sorgte vor Jahren für Skandale und heute für Spitzenpreise ? aber Käse ist nicht gleich Käse. ©PIXELIO.DE/ERICH GEBHARD
Es gibt lediglich drei Ausnahmen im deutschen Sprachgebrauch, deren Verwendung gestattet ist, jedoch nichts mit Milch zu tun haben. Dies sind Liebfrauenmilch (Weinbezeichnung in Deutschland), Fischmilch (Samen männlicher Fische) und Kokosmilch (Flüssigkeit und zerkleinertes Fruchtfleisch einer Kokosnuss). Aber nicht nur die Bezeichnung “Milch”, sondern auch folgende Bezeichnungen auf allen Vermarktungsstufen sind ausschließlich Milcherzeugnissen vorbehalten: Molke, Rahm, Butter, Buttermilch, Butteröl, Kaseine, wasserfreies Milchfett, Käse, Joghurt, Kefir, Kumys, Viili/fil, smetana, fil, ryazenka und ruguspiens. Die rasch wachsende Weltbevölkerung und der wachsende Bedarf an Nahrungsmitteln verbunden mit dem sehr guten Image sowie der hohen Qualität von Milch und Milchprodukten “beflügelt” zahlreiche Unternehmen und Firmen, auch auf dem “Milchmarkt” aufzutreten. In Zeitschriften, Werbeeinschaltungen, Kurzfilmen und sogar Büchern sowie in Kochsendungen und bei Vorträgen wird sehr gerne das Wort “Milch” und andere klar geregelte Bezeichnungen der Milchbranche verwendet. Dies ist jedoch nicht korrekt, irreführend und täuscht die Kunden. Umso wichtiger ist es, dass Milcherzeuger und die gesamte Milchbranche bis hin zum Handel diese Vorschriften kennen, beachten und auch leben.

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