Mit der konstituierenden Sitzung hat der Gentechnik-Vorsorge-Beirat diese Woche seine Arbeit aufgenommen. Der Beirat ist im Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz vorgesehen, mit dem das Anbauverbot für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) auf Österreichs Feldern verfassungsrechtlich abgesichert ist.
Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter erklärt: “Im April 2015 ist die EU-Richtlinie zum Selbstbestimmungsrecht für den GVO-Anbau in Kraft getreten. Österreich hat diese Richtlinie als erstes Land der EU national umgesetzt und dabei die Gentechnikfreiheit im Anbau in der Verfassung verankert. Damit haben wir eine Vorreiterrolle in Europa übernommen. Bei der Umsetzung des Gesetzes spielt der Beirat eine zentrale Rolle.”
Das im vergangenen Sommer beschlossene Gesetz bildet den Rahmen für die entsprechenden Regelungen in den Bundesländern, die für Anbauverbote zuständig sind. Aufgabe des Beirats ist die fachliche Beratung und die enge Abstimmung zwischen Bund und Ländern, um ein einheitliches Vorgehen bei der Umsetzung des Rahmengesetzes zu garantieren.
Dem Beirat gehören das Landwirtschaftsministerium, das Gesundheitsministerium, alle Bundesländer und relevante Interessenvertreter an. Die 19 Mitglieder des Gremiums wurden von Rupprechter für fünf Jahre ernannt. Den Vorsitz führt das Landwirtschaftsministerium.
In der ersten Sitzung befasste sich der Beirat unter anderem mit der Verhinderung der missbräuchlichen Verwendung von in der EU zugelassenem GVO-Saatgut. Behandelt wurde ein entsprechender Entschlieöungsantrag des Nationalrats.
Mit dem Anbauverbots-Rahmengesetz und dem Gentechnik-Vorsorge-Beirat wird in Österreich das von der EU vorgesehene Selbstbestimmungsrecht beim GVO-Anbau umgesetzt und rechtlich abgesichert. Rupprechter hatte sich in der EU für dieses Selbstbestimmungsrecht eingesetzt. “Die österreichischen Felder bleiben gentechnikfrei, darauf können sich die Konsumenten verlassen. Für die heimischen Bauern bedeutet dieses Alleinstellungsmerkmal bessere Markt- und Einkommenschancen”, betont der Minister.