Dabei waren im ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission deutlich strengere Auflagen und Aufzeichnungspflichten für Betriebe mit mehr als 150 Milchkühen vorgesehen. Der Umweltausschuss des EU-Parlaments hatte sich später für eine Grenze ab 300 Milchkühen ausgesprochen. Nun werden die Rinder in der Richtlinie aber doch zur Gänze ausgespart. 

Die vorläufige Einigung sieht folgende Schwellenwerte für die Nutztierhaltung vor: 350 Großvieheinheiten (GVE) für Schweine, 280 GVE für Geflügel (300 für Legehennen) und 380 GVE für gemischte Betriebe. Die neuen Regeln würden schrittweise angewendet, beginnend im Jahr 2030 bei den größten landwirtschaftlichen Betrieben.

Der Bauernbündler Alexander Bernhuber, Agrar- und Umweltsprecher der ÖVP im Europaparlament, zeigt sich zufrieden mit dem erzielten Ergebnis: „Das neue Industrieemissionen-Gesetz schützt die Natur, ohne neue Bürokratie für unser bäuerlichen Unternehmen. Auch wir Bäuerinnen und Bauern wollen die Emissionen der Landwirtschaft senken. Aber klar wurde jetzt festgestellt, dass Kuhställe keine Industrieanlagen sind. Daher sind unsere Kühe aus dem Geltungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen. Damit konnten wir von der Europäischen Volkspartei diesem absurden Vorstoß der EU-Kommission einen Riegel vorschieben.“

In drei Jahren, im Jahr 2026, soll die EU-Kommission über die Emissionen aus der Landwirtschaft Bericht erstatten, anhand dessen gegebenenfalls erneut Änderungen in der Richtlinie vorgenommen werden könnten.

- Bildquellen -

  • Kühe: agrarfoto.com
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AUTORRed. BW
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