Regierung will Bauern zwingend entlasten

Im Obst- und Weinbau gab es laut Schätzung der Statistik Austria 2019 Einkommenseinbußen.

Nachdem die bäuerlichen Einkommen 2018 massiv um 10 Prozent gesunken sind, rechnet die Statistik Austria ihn ihrer zweiten Vorschätzung im Rahmen der landwirtschaftlichen Gesamtrechnung (LGR) für 2019 mit einer minimalen Erhöhung der Einkommen der bäuerlichen Betriebe von 2,2 Prozent.

Eine echte Trendwende sieht Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger darin aber noch keine, im Gegenteil: „Die Rahmenbedingungen für Österreichs Bäuerinnen und Bauern werden von Jahr zu Jahr schwieriger. Die Folgen des Klimawandels und darüber hinaus instabile internationale Märkte sorgen in der Landwirtschaft immer wieder für existenzbedrohende Situationen.“

Schwierig sei das vergangene Jahr laut Angaben der Statistik Austria insbesondere für den Rinder- und vor allem für den Obstsektor gewesen. Der Produktionswert am Milchsektor blieb nahezu stabil. Gleichzeitig stiegen im Agrarbereich der Energie-  und der Futtermittelaufwand. Lediglich die Schweinehalter konnten nach vielen schwierigen Jahren aufgrund der höheren Erzeugerpreise eine positive Bilanz ziehen.

Somit brachte 2019 für viele Bauern keine echte Entspannung. Der Produktionswert des landwirtschaftlichen Wirtschaftsbereiches liegt zwar mit rund 7,6 Mrd. Euro um 2,5 Prozent über dem Niveau von 2018. Köstinger: „Diese positive Entwicklung spiegelt sich jedoch nicht in allen bäuerlichen Einkommenssegementen wider. Daher hat die Bundesregierung, um die bäuerlichen Betriebe zu entlasten, ein Entlastungspaket von bis zu 120 Millionen Euro geschnürt, das bereits Schritt für Schritt umgesetzt wird.“

Ab 2021 werde man die bäuerlichen Familienbetriebe spürbar entlasten, nämlich beim Fiktiven Ausgedinge durch die Absenkung des Anrechnungsprozentsatzes von 13 auf 10 % (insgesamt 9 Mio. € Entlastung);

durch einen künftig mehrjährigen Durchrechnungszeitrum der Besteuerung bäuerlicher Einkommen, um das Risiko etwa von Ernteausfällen besser auszugleichen (5 bis 10 Mio. €  Entlastung);

durch Ausgleich der Mindestbeitragsgrundlage zur Krankenversicherung an das allgemein gültige Niveau für versicherte Arbeitnehmer und Selbständige (8,2 Mio. € Entlastung);

durch Erhöhung der Pensionsversicherungs-Beitragsgrundlage für hauptberuflich beschäftigte Kinder bis 27 (5 Mio.  € Entlastung)

sowie durch Anhebung der umsatzabhängigen Buchführungsgrenze von 550.000 € auf die allgemeingültige Umsatzgrenze aller Unternehmen von 700.000 €.

- Bildquellen -

  • Obstbaumschnitt 37 ID89907: Agrarfoto.com
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