
Die Zahl der älteren Bevölkerung wächst, immer weniger Kinder kommen zur Welt und die Lebenserwartung steigt. Damit wächst der Unterschied zwischen den Auszahlungen an Pensionisten und den Einzahlungen der Erwerbstätigen jedes Jahr etwas weiter an. Dieses Loch stopft der Bund mit Zuschüssen ins Pensionssystem. Allein heuer gibt der Staat etwa 30 Milliarden Euro mehr für Pensionen aus, als die Erwerbstätigen einzahlen. Dass diese Rechnung auf Dauer nicht aufgehen kann, ist wohl kein Geheimnis. Die ersten Pläne für Reformen kursieren bereits. Wer also im Alter finanzielle Sicherheit haben möchte, muss selbst aktiv werden und sich vor allem informieren.
Der Blick ins Pensionskonto hat Martina Roither nachhaltig geprägt. Wie in vielen Familien hat sie sich der Kinderbetreuung und dem Haushalt gewidmet: „Ich war daheim mit meinen drei Kindern, Haus und Garten, und habe geschaut, das der Laden läuft. Ich habe meinem Mann den Rücken freigehalten“, erzählt sie. Dadurch ergaben sich einige Jahre ohne Erwerbstätigkeit und Teilzeitarbeit. In dieser Zeit war der Beitrag für ihre Pension entsprechend gering. Ihr war damals nicht bewusst, wie drastisch sich das auf ihre Zukunft auswirkt.
“Ich sage es ganz offen, mein Mann hat zweimal so viel im Pensionskonto” Martina Roither
Pensionslücke füllen
Die Kinderbetreuung hat ein Loch in dem Pensionskonto der 48-Jährigen hinterlassen: „Wir haben drei Kinder, leben gemeinsam seit 25 Jahren schon im Haus und teilen uns alles, und trotzdem ist der Pensionswert meines Mannes zweimal so hoch“, erzählt sie.
Der Unterschied zwischen den Pensionen von Männern und Frauen ist allgemein groß. In Österreich haben Männer im Schnitt eine um 40,7 Prozent höhere Alterspension als Frauen. Bei Bäuerinnen liegt die durchschnittliche Pension bei 860 Euro im Monat. „Ich habe Glück mit meinem Mann, aber für viele Frauen ergibt sich dadurch eine gewisse Abhängigkeit“, so Roither.
Dafür gibt es laut SVS die Ausgleichszulage. Wenn die Pension ein Mindesteinkommen nicht erreicht, kann diese beantragt werden. Derzeit liegt der Richtsatz für das Mindesteinkommen bei Alleinstehenden bei 1273,99 Euro und der Familienrichtsatz bei 2009,85 Euro. Die Differenz zwischen der Pension und dem Richtsatz wird aufgerechnet. Diese Ausgleichszulage erhalten derzeit circa 16 Prozent aller bäuerlichen Pensionisten.
“Auch wenn die Zahl der Ausgleichszulagenbezieher im landwirtschaftlichen Bereich rückläufig ist, ist der Anteil im Vergleich zu anderen Berufsgruppen nach wie vor hoch” SVS-Experte
Grund dafür sei laut dem SVS-Experten unter anderem die kleinstrukturierte Landwirtschaft in Österreich mit einer Vielzahl von kleineren Betrieben und geringem Einkommen und folglich niedrigeren Pensionen.
Bei den Ausgleichszahlungen werden jedoch auch die jeweiligen Familien- und Einkommensverhältnisse berücksichtigt. Ist man verheiratet oder lebt bei den Kindern im Haus, wirkt sich das entsprechend auf die Zulage aus. „Meine Mama kriegt zum Beispiel eine Pension von 470 Euro und kann die Ausgleichszulage nicht beantragen. Sie bekommt diese nicht, weil sie – Gott sei Dank – meinen Papa hat“, erzählt Roither.
“Eine Mindestpension gibt es nicht, es gibt eine Mindestsicherung in Form von Ausgleichszahlungen und auf diese dürfen wir uns nicht verlassen, da sich die Anforderungen zu schnell ändern können” Martina Roither
Früh informieren
Egal welche Lebensumstände, wichtig sei es frühzeitig Informationen einzuholen, betont der Experte der SVS: „Sich Gedanken über die Pension und entsprechende Vorsorgemöglichkeiten zu machen, dafür ist es nie zu früh, aber auch nie zu spät – sei es über eine hauptberufliche Beschäftigung im landwirtschaftlichen Betrieb, einem bewussten Auseinandersetzen mit den Möglichkeiten der Beitragsbemessung, zum Beispiel in Hinblick auf das Ausüben von Nebentätigkeiten oder die Auswirkungen einer Beitragsgrundlagenoption oder eventuell über den Abschluss einer freiwilligen Versicherung im Anlassfall.“
Lücken im Pensionskonto ließen sich durchaus vermeiden. Lassen es die Betriebsgröße und die Lebensumstände zu, können zum Beispiel Ehepartner hauptberuflich angestellt werden. Falls der Betrieb gemeinsam geführt wird, sind beide bei der SVS pensionsversichert und das in der Regel jeweils mit der halben „Betriebs-Beitragsgrundlage“. Werden die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt, ist ein „freiwilliges Pensionssplitting“ ebenfalls eine Option, die Kinderbetreuungszeit zu überbrücken. Hier kann der berufstätige Elternteil bis zu 50 Prozent seiner Teilgutschriften auf das Pensionskonto des Partners einzahlen. Welche Möglichkeit zu empfehlen ist, muss individuell beurteilt werden.
Die Wissenslücke in diesem Bereich hat Roither schnell gefüllt. Sie begann sich über die Möglichkeiten des Kapitalaufbaus zu informieren und gründete das Kollektiv „Nulldrei“, wo sie selbst als Finanz- und Vorsorgeberaterin tätig ist. Ihr Appell: „Schaut ins Pensionskonto. Nur wer versteht, kann verantwortungsbewusst handeln“.
Info für Selbstständige
Einsicht in das Pensionskonto ist unter neuespensionskonto.at möglich. Die zukünftige Entwicklung der Pension kann unter svs.at/pensionskontorechner abgeschätzt werden – dieser ist auch direkt über das elektronische Pensionskonto oder unter svsGO, den digitalen Services der SVS, abrufbar.
Umfassende Informationen zu den Pensionen und den dafür notwendigen Voraussetzungen sind auch auf der SVS-Website (svs.at/pension) zu finden. Individuelle Beratung zur Pension erhalten Versicherte in den SVS-Kundencentern oder bei den SVS-Beratungstagen. Anmeldung unter: svs.at/kontakt
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