
Der dänische Brauereikonzern Carlsberg hat ein Patent auf eine konventionell gezüchtete Gerstensorte beantragt und damit eine Welle der Empörung bei Brauereien ausgelöst. Das unter der Nummer EP2575433 geführte Patent erklärt eine durch herkömmliche Zuchtmethoden entstandene Gerstensorte zur Erfindung des Unternehmens. Konkret wurde eine bewährte Sorte durch Zufallsmutagenese optimiert. Diese soll dadurch Eigenschaften erlangt haben, die speziell für die Bierproduktion vorteilhaft sind. Der fruchtbare Boden der Kontroversen ist jedoch weniger die Qualität der Gerste selbst, sondern sind vielmehr die patentrechtlichen und ethischen Fragen dieses Vorgangs.
Zahlreiche Brauereien und Organisationen, darunter die Kärntner Privatbrauerei Hirt und die bayerische Bio-Brauerei Neumarkter Lammsbräu, haben kritisch auf den Vorstoß der dänischen Konkurrenz reagiert. Sie warnen, ein solches Patent könnte zu einer Monopolisierung führen und die Vielfalt der Malzsorten sowie der Biervielfalt insgesamt gefährden.
Patente auf Saatgut und auf Gerste bedeuten weniger Malzsorten und somit weniger Biervielfalt aus Klein- und Mittelbrauereien. – Nikolaus Riegler
Nikolaus Riegler, Eigentümer der Hirter-Brauerei und Sprecher der Unabhängigen Privatbrauereien Österreichs, hebt hervor: „Patente auf Saatgut und auf Gerste bedeuten weniger Malzsorten und somit weniger Biervielfalt aus Klein- und Mittelbrauereien.“
Konkret bedeute dies, dass Patente auf Braugerstensaatgut letztlich die Überlebenschancen mittelständischer Brauereien schmälern und den Großkonzernen in die Hände spielen könnten.
Rechtliche Herausforderungen
Bei einer kürzlichen Anhörung vor der Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts (EPA) wurde der Fall erneut ins Blickfeld gerückt. Die Kammer konnte keine endgültige Entscheidung treffen und verwies den Fall an die Einspruchsabteilung zurück, da die Erfindungshöhe umfassend geprüft werden muss. Das EPA hält daran fest, dass zufallsbedingte genetische Veränderungen als patentierbare technische Erfindungen zu sehen seien, was von Christoph Then vom NGO-Netzwerk „Keine Patente auf Saatgut!“ scharf kritisiert wird. Erst im Jahr 2017 bewertete das EPA Pflanzen aus Zufallsmutagenese als gleichwertig mit jenen aus gentechnischen Verfahren – eine Entscheidung, die seitdem die Züchtungsbranche erheblich beeinflusst.
Risiko durch Neubewertung
Diese Neubewertung birgt das Risiko, dass innovative Sorten nicht mehr entwickelt werden, da die hohen Kosten und rechtlichen Unsicherheiten eine abschreckende Wirkung hätten, heißt es. Während das Verfahren weiter läuft, finden in Brüssel gleichzeitig Gespräche über die Patentierung von Saatgut und die Regulierung der Züchtung mittels Neuer Genomischer Techniken (NGT) statt. „Keine Patente auf Saatgut!“ fordert dringend, dass konventionelle Zuchtmethoden gesetzlich von der Patentierbarkeit ausgeschlossen werden.
Österreich habe bereits entsprechende Maßnahmen getroffen, die als Vorbild in der EU dienen könnten. Die nächste Anhörung des Falls in München könnte entscheidende Weichen stellen und klären, ob in Zukunft mehr Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen zugelassen werden.
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