Mit 31. Dezember 2019 wurden Anträge auf Förderung einzelbetrieblicher Investitionen in die Landwirtschaft vom Land Oberösterreich gestoppt. Einfacher Grund dafür: Die Budgetmittel waren erschöpft – der Aufschrei war trotzdem groß. Denn dies hätte ursprünglich eine dreijährige Phase ohne Möglichkeit zur Antragsstellung bedeutet. Erst nach Ablauf der beiden Übergangsjahre und dem Inkrafttreten der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 1. Jänner 2023 hätten neue Anträge genehmigt werden können. Eine äußerst schwierige Situation für bäuerliche Betriebe. Jetzt, knapp ein Jahr später, sieht die Lage jedoch ganz anders aus. Mit 1. Jänner 2021 wird die Investförderung für die Landwirtschaft wieder geöffnet. Diese erfreuliche Botschaft verkündeten Landeshauptmann Thomas Stelzer, Agrarlandesrat Max Hiegelsberger und LKOÖ-Präsidentin Michaela Langer-Weninger gestern bei einer Pressekonferenz. Möglich wird dies durch den 1,2 Milliarden schweren Oberösterreich-Plan, der 15 Millionen Euro frisches Geld für landwirtschaftliche Investitionen beinhaltet.
Erhöhte Fördersätze für Tierwohl-Ställe
Die Investitionsförderung wird in Oberösterreich in den Übergangsjahren zielgerichteter auf bauliche Investitionsvorhaben und Mechanisierungen zur Verringerung der Feinstaubbelastung konzentriert. „Die Investitionsförderung ist ein klares Bekenntnis seitens des Landes zu einer hohen Lebensmitteleigenversorgung und einer tierfreundlichen und umweltverträglichen Landwirtschaft. Daher wird die Ausweitung der Produktion im unterversorgten Putenbereich ebenso wie die bodennahe Ausbringung des Wirtschaftsdüngers höher gefördert“, erklärte Agrarlandesrat Hiegelsberger. Dabei seien die Wünsche der Bevölkerung an die Landwirtschaft von Seiten der Landesregierung auch fördertechnisch abgebildet worden. Für besonders tierfreundliche Stallhaltungen und Sektoren mit geringer Eigenversorgung werden die Fördersätze sogar erhöht. (Anm. der Redaktion: Details zu den Fördermaßnahmen siehe unten)
Durch die rasche Wiedereröffnung der Investitionsförderung können bäuerliche Betriebe auch die Covid-19 Investitionsprämie nutzen und profitieren damit von beiden Fördermaßnahmen.
Jeder Förder-Euro fließt fünfmal in die Wirtschaft zurück
„Die landwirtschaftlichen Betriebe haben eine zentrale Bedeutung für das soziale Leben und vor allem auch die wirtschaftliche Entwicklung des ländlichen Raums. Unsere Bäuerinnen und Bauern sind eine tragende Säule, um Oberösterreich wieder stark zu machen. Daher braucht die Landwirtschaft auch in Zukunft bestmögliche Rahmenbedingungen und eine entsprechende Unterstützung. Das sichert Arbeitsplätze vor Ort und hält die Wirtschaft im vor- und nachgelagerten Bereich in Schwung“, betonte Landeshauptmann Stelzer.
Eindrucksvoll untermauert wurde dies auch mit Zahlen: So fließe jeder Euro an Investitionsförderung fünfmal in die heimische Wirtschaft zurück. In der laufenden Periode sei so bereits mehr als eine Milliarde Euro von den Bäuerinnen und Bauern zur Einkommenssicherung in die heimische Wirtschaft investiert worden.
Tierwohl ist Aufgabe für die gesamte Gesellschaft
„Mit diesen Maßnahmen soll die Vorreiterrolle Österreichs beim Tierwohl ausgebaut und die Selbstversorgung mit Lebensmitteln abgesichert werden“, betonte Langer-Weninger.
Hiegelsberger sieht darin aber auch eine Aufgabe für die gesamte Gesellschaft: „Eine nachhaltige Verbesserung kann nur gelingen, wenn die zu höheren Standards erzeugten Produkte auch von den Konsumenten zu höheren Preisen gekauft werden. Tierwohl-Produkte müssen für alle Teilnehmer entlang der Wertschöpfungskette auch wirtschaftlich tragbar sein.“
Maßnahmen im Detail
- Ab 2021 Erhöhung des Fördersatzes für besonders tierfreundliche Stallhaltung auf 35 Prozent für Stallbauten in der Schweinehaltung und in der Putenmast.
- In der Maßnahme Verbesserung der Umweltwirkung (Fördersatz 40 Prozent) werden zusätzlich der Erwerb von Geräten zur bodennahen Gülleausbringung inklusive Gülleverschlauchung und Gülleseparatoren gefördert.
- Ab 2021 keine Förderung mehr für Neubau von Anbindeställen
- Ab 2022 keine Förderung für Neubau nach gesetzlichem Mindeststandard in der Ferkelaufzucht, Schweinemast und Rindermast.
- Neuer, gehobener Förderstandard betrifft Platzangebot, Buchtengrößen, Strukturierung, Liegeflächen mit geringerer Perforation, Beschäftigungsmaterial und Kühlung. In der Rindermast sind gummierte Spalten als weiche Liegefläche notwendig.
- Bildquellen -
- 1 46 OOE Foto: BZ/Cacha