NÖ Landtag: Gesetzesänderungen im Zeichen von Corona

Der Beschluss des NÖ-COVID-19-Gesetzes stand im Mittelpunkt der Sondersitzung des NÖ Landtags am vergangenen Donnerstag. Die Sitzung war unter besonderen Vorsichtsmaßnahmen und mit reduzierter Abgeordnetenzahl abgehalten worden.

Zu Beginn der Sondersitzung des NÖ Landtags ergriff LH Johanna Mikl-Leitner das Wort und berichtete zur zur aktuellen Lage: „Der Weg bleibt hart und steinig und wird uns leider auch noch weiterhin ganz viel abverlangen.“

Wir stehen vor der größten Krise seit dem Zweiten Weltkrieg. Nur gemeinsam schaffen wir das“, war der dringende Appell von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner an die politischen Verantwortungsträger und die Menschen im Land, Zusammenhalt zu zeigen und gemeinsame Lösungen zu suchen, anstatt sich in unrealistischen Forderungen zu überbieten. Weiters rief sie alle Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher auf, auch weiterhin Abstand zu halten um sich selbst und andere zu schützen. „Wir erleben jetzt ganz besonders, was Niederösterreich ausmacht – und was uns stark macht: Das Zusammenstehen. Das Zusammenhalten. Das Füreinander da sein. Das Füreinander einstehen“, so die Landeshauptfrau.

Gemeinderatssitzungen per Videokonferenz möglich

„Mit dem vorliegenden Sammelgesetz stellen wir sicher, dass unsere Gemeinden auch unter den derzeit schwierigen Umständen zu jeder Zeit handlungs- und zahlungsfähig bleiben“, wurde seitens der VP-Mandatare in Bezug auf das NÖ-COVID-19-Gesetz betont.
Konkret sieht dieses Sammelgesetz die Änderung beziehungsweise Anpassung von 23 Landesgesetzen vor, wodurch unter anderem ermöglicht wird, dass Gemeinderats-, Gemeindevorstands- und Ausschusssitzungen auch per Videokonferenz stattfinden bzw. Beschlüsse dieser Organe auch im Umlaufweg gefasst werden können. Zudem wird auch die Frist zur Vorlage des Rechnungsabschlusses an den Gemeinderat aufgrund der außergewöhnlichen Umstände flexibler gestaltet und den Gemeinden zur Deckung ihrer Pflichtausgaben ermöglicht, zusätzliche Kassenkredite aufzunehmen.

Änderungen auch im NÖ Landwirtschaftskammergesetz

Aber auch die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe sowie die land- und forstwirtschaftlichen Arbeitnehmer sind von den Gesetzesänderungen betroffen. Diese Änderungen treten mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.
So wurde im NÖ Landwirtschaftskammergesetz die Frist, innerhalb der die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer nach der endgültigen Feststellung der Wahlergebnisse vom bisherigen Präsidenten (Vizepräsidenten) zu ihrer Eröffnungssitzung einzuberufen ist, auf acht Wochen erstreckt. Dazu wurde die Möglichkeit geschaffen, dass unter bestimmten Voraussetzungen Beschlüsse im Umlaufweg oder in einer Video- oder Telefonkonferenz gefasst werden können. Der Antrag muss vom Vorsitzenden allen Mitgliedern zugeleitet werden. Zur rechtmäßigen Beschlussfassung muss sich die sonst für die Anwesenheit erforderliche Anzahl von Mitgliedern beteiligen und der Antrag die erforderliche Mehrheit erhalten. hat. Weiters darf aufgrund der aktuellen Lage eine Sitzung der Vollversammlung ohne Öffentlichkeit abgehalten werden, wenn ein schriftlicher Bericht über die wesentlichen Tagesordnungspunkte sowie über die gefassten Beschlüsse, innerhalb von drei Tagen nach der Sitzung, auf der Homepage der Landes-Landwirtschaftskammer veröffentlicht wird und zumindest bis zur nächsten Vollversammlung abrufbar ist.
Da auch die Funktionsperiode der Landarbeiterkammer zu Ende geht, musste auch das NÖ Landarbeiterkammergesetz geändert werden. Hier wurde festgelegt, dass für die Dauer der Maßnahmen betreffend die COVID-19-Pandemie die Abhaltung der konstituierenden Sitzung der Vollversammlung verschoben werden kann. (Eva Riegler)

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