Damit Sonderkulturen (wie hier Kümmel) im Erntejahr gute Erträge bringen, bedarf es oft einer N-Düngung im Herbst. Diese hat der Gesetzgeber nun mit der NAPV-Novelle wieder zugelassen.

Gemäß EU-Nitratrichtlinie sind alle Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers vor erhöhten Nitratbelastungen zu ergreifen. Österreich kam dieser Verpflichtung mit der Nitrataktionsprogramm-Verordnung (NAPV), welche zuletzt im Jänner 2023 novelliert wurde, nach. Diese sieht unter anderem Einschränkungen für die Ausbringung von leicht löslichen Stickstoffdüngern (auch Gülle) im Herbst nach Ernte der Hauptfrucht vor. Ausnahmen bestanden bisher lediglich für Raps, Wintergerste, Zwischenfrüchte und Feldfutter. Für LK Österreich-Präsident Josef Moosbrugger griffen diese zu kurz, weshalb man sich für eine Novellierung der NAPV einsetzte. Mit Erfolg, wie Moosbrugger dieser Tage erklärte: “Mit der nun erreichten Novelle erfolgt eine bedarfsgerechte Anpassung der Ausnahmen, um den nachhaltigen Anbau von Sonderkulturen in Österreich sicherzustellen.“ Insbesondere jenen Bauern, die Sonderkulturen wie Kümmel, Schlüsselblumen, Erdbeeren oder Fenchel in ihrer Fruchtfolge haben, sei damit geholfen.

Düngung ab sofort bis 31. Oktober zulässig

Auch sie dürfen ab sofort – und damit gerade noch rechtzeitig für den Herbstanbau – auf ihren Kulturen wieder leicht löslichen Stickstoff ausbringen. Konkret räumt die novellierte NAPV im Folgejahr geernteten oder mehrjährigen Gemüsekulturen, Blühpflanzen zur Saatgutvermehrung oder zur Heil- und Gewürzpflanzennutzung sowie Erdbeeren die Möglichkeit der Ausbringung von leicht löslichen, stickstoffhaltigen Düngemitteln jeweils bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres ein, sofern der Anbau vor dem 31. August erfolgte.

Erleichterungen für 4.000 Hektar Ackerfläche

LK-Angaben zufolge betrifft die Novelle rund 4.000 Hektar Acker im Land, was 0,3 Prozent der österreichischen Ackerfläche entspricht. „Für manche Betriebe sind aber gerade diese Kulturen von großer Bedeutung“, so Moosbrugger und ergänzt: „Ohne eine entsprechende Düngungsmöglichkeit wäre ein Rückgang beziehungsweise Auslaufen dieser Kulturen auf den Höfen zu erwarten gewesen.“

„Gewässerschutz bleibt gewährleistet“

Eine Umweltprüfung war laut zuständigem Landwirtschaftsministerium für die Gesetzesänderung übrigens nicht erforderlich, da „nur geringfügige Änderungen“ laut EU-Richtlinie keiner solchen bedürfen. Dennoch wurde eine Einzelfallprüfung vorgenommen. „Wichtig ist auch, dass aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine negativen Auswirkungen auf unsere Gewässer zu erwarten sind“, betonte auch der LK Österreich-Chef. Das Ziel der Verordnung, Gewässerverunreinigungen zu vermeiden, sei weiterhin gewährleistet. Landwirten stehe außerdem weiterhin die Möglichkeit offen, auf freiwilliger Basis an Maßnahmen zum Grundwasserschutz im Agrarumweltprogramm ÖPUL teilzunehmen. Die Landeslandwirtschaftskammern bieten entsprechende Bildungs- und Beratungsangebote sowie relevante Fachunterlagen, wie etwa die überarbeiteten Richtlinien für die sachgerechte Düngung.

lko.at

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AUTORClemens Wieltsch
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