Neue ÖPUL-Maßnahmen bis zum Jahresende beantragen

Zur Erstellung des Mehrfachantrages bietet die AMA auf einem eigenen YouTube-Kanal verschiedene Anleitungsvideos.

Der Mehrfachantrag 2024 bietet die Möglichkeit, erneut in ÖPUL-Maßnahmen einzusteigen. Allerdings läuft die Frist dafür nur bis zum 31. Dezember. Möglich ist die Antragstellung selbsttätig via eAMA oder mit Unterstützung der Landwirtschaftskammern.
Die Gründe, die eine Teilnahme an neuen ÖPUL-Maßnahmen sinnvoll bzw. erforderlich machen, sind vielfältig. Hier einige Beispiele:
• Behebung eines Problems im Antragsjahr 2023,
• Projektbestätigungen für Naturschutz oder Ergebnisorientierte Bewirtschaftung (EBW) stehen ab 2024 zur Verfügung,
• Wechsel zwischen den Begrünungsmaßnahmen,
• Umstieg in Bio,
• Teilnahmemöglichkeit am neuen AMA-Gütesiegel-Programm für Ackerfrüchte bzw. Getreide.
Grundsätzlich ist mit dem MFA 2024 der Einstieg in alle Maßnahmen möglich – sowohl in einjährige, wie zum Beispiel „Bodennahe Gülleausbringung“, als auch in mehrjährige, wie „UBB“, „Bio“ oder „Vorbeugender Grundwasserschutz“, deren Vertragszeitraum bis Ende 2028 läuft. Bereits gültige Maßnahmen muss man nicht erneut beantragen. Wichtig ist, sich vor dem Einstieg einen Überblick über die Maßnahmen und ihre Bedingungen zu schaffen. Dazu hat die AMA auf ihrer Internetseite die Rubrik Formulare & Merkblätter eingerichtet.

Feldstückliste vorbereiten

Da der Herbstantrag weggefallen ist, muss man beim Einstieg in ÖPUL-Maßnahmen mit dem Mehrfachantrag 2024 beginnen und ihn samt vollständiger Feldstückliste absenden. Daher ist bei einer Beantragung im Herbst – egal, ob sie über die BBK oder selbsttätig durchgeführt wird – die ganze Feldstückliste mit Schlagnutzungen zu befüllen. Ein Absenden und somit ein Maßnahmeneinstieg ist ansonsten nicht möglich. Wer den MFA 2024 über die zuständige BBK einreicht, muss die Feldstückliste mit geplanten Kulturen und Nutzungen vorbereiten. Man kann dafür den Ausdruck des MFA 2023 verwenden oder in eAMA eine aktuelle Feldstückliste ausdrucken (unter Flächen/Invekos Gis).
Natürlich kann der MFA im Frühjahr bis 15. April korrigiert und vervollständigt werden. Schlagnutzungen kann man auch nach dem 15. April noch ändern.
www.ama.at

Zur Erstellung des Mehrfachantrages bietet die AMA Merkblätter und youtube-Videos
Mehrfachantrag-online

- Bildquellen -

  • 2348 0702 AMA MFA Youtube: www.youtube.com/@ama-videohandbuecher
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QuelleH.M.
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