522 Abgeordnete haben im EU-Parlament für die Überarbeitung der Frühstücks-Richtlinie, gestimmt, nur 13 dagegen. „Ich freue mich über dieses klare Signal für mehr und transparentere Herkunftskennzeichnung bei Lebensmitteln”, sagte Alexander Bernhuber, EU-Mandatar des Bauernbundes und Chefverhandler der neuen Richtlinie.

Was wurde damit beschlossen? Für Honig soll statt der bisherig pauschalen Angabe „EU-Honig“ und „Nicht-EU Honig“ künftig am Etikett von Honiggebinden die genaue Angabe des Herkunftslands (und bei Honig-Mischungen der Prozent-Anteil je Herkunftsland) angeben werden müssen. Denn bei einer Untersuchung der EU-Kommission waren von 320 untersuchten Honig-Proben 147 verfälscht, die meisten davon aus Nicht-EU-Ländern (allen voran aus China) und nicht selten mit Zuckersirup aus Reis, Weizen oder Rüben gestreckt und künstlich gefärbt. Das war der Anlass für die Überarbeitung der derzeitigen Regelungen für Herkunftskennzeichnung bei Honig. Bernhuber: „Mit solcher Fälscherei und Konsumententäuschung ist künftig Schluss.“

Auch kehrt die „Marmelade“ wieder zurück, nachdem der Begriff vor 22 Jahren auf Betreiben Großbritanniens nur noch für Fruchtaufstriche aus Zitrusfrüchten erlaubt war. Brotaufstriche aus sonstigen eingekochten Früchten mussten seither “Konfitüre” genannt werden. Bernhuber: „Auch damit ist künftig Schluss, die Briten haben die EU ja bekanntlich verlassen.“

Noch stehen die Trilogverhandlungen des Parlaments mit dem Rat und der Kommission darüber aus. Diese sollen im kommenden Frühjahr abgeschlossen werden, damit das Gesetz noch 2024 in Kraft treten kann.

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  • Marmelade: beats_ - stock.adobe.com
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AUTORBernhard Weber
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