LR Benger zur Geflügelpest

Geflügelpestverordnung ist seit heute in Kraft

Die Ausbreitung der Geflügelpest in Europa und Österreich schreitet voran. “Die einzige effektive Maßnahme, das Geflügel zu schützen, ist die Stallpflicht, die seit heute, Montag, für sämtliche Geflügelbauern und -halter in Kärnten gilt”, so der Kärntner Agrarlandesrat Christian Benger. Benger appelliert daher an alle Geflügelbauern, sich daran zu halten. “Es gibt keinen anderen Schutz”, betont Benger. In Kärnten sei dies als rein präventive Maßnahme zu sehen, da in diesem Winter noch kein Fall von Vogelgrippe aufgetreten sei.

Monitoring

Die Geflügelpestverordnung des Bundes ist seit heute in Kraft und sieht eine Stallpflicht für Hausgeflügel und andere Vögel, die als Haustiere gehalten werden, vor. Die Stallpflicht gilt nicht nur in Kärnten, sondern wurde in ganz Österreich verhängt. Auch in anderen Ländern Europas, wie beispielsweise der Schweiz, gilt diese bereits seit Wochen. Zusätzlich läuft laut Benger ein engmaschiges Monitoring: “Wir haben einen Krisenplan, der sofort in Kraft tritt, wenn ein Fall auftritt. Jetzt sollte jeder, der im Freien tätig ist, und auch die Geflügelbauern rund um ihre Höfe auf tote Wildvögel achten und diese der BH (Amtstierärzte) oder der Veterinärbehörde (Tel. 05 0536 15201) des Landes melden”, erklärt Benger.Wird ein toter Wildvogel in Kärnten gefunden, erfolgt eine sofortige Untersuchung, und bei einem bestätigten Vogelgrippe-Fall tritt der Krisenplan in Kraft. Tritt ein Vogelgrippe-Fall in einem Betrieb auf, muss der Betrieb gänzlich geräumt und im Anschluss desinfiziert werden. Es wird um den Betrieb eine Drei-Kilometer-Sperrzone errichtet, innerhalb dieser die Amtstierärzte jeden weiteren Betrieb mit Geflügel untersuchen. “Unsere Geflügelbauern sind angehalten, ihre Tiere genau zu beobachten. Auffällig ist, wenn die Tiere Futter oder Wasser verweigern oder verformte Eier legen. In diesem Fall ist sofort die jeweilige Bezirkshauptmannschaft zu informieren”, sagt Benger.Dass die Stallpflicht in Kärnten ernst genommen werden muss, belegen laut Benger die Zahlen: In Kärnten gibt es 460.000 Legehennen in 133 Betrieben. Weiters gibt es 2,3 Mio. Masthühner-Plätze in 125 Betrieben. Putenhalter gibt es 28 mit 250.000 Plätzen für Mast-Puten. Nicht erfasst sind jene, die Geflügel zur Selbstversorgung halten. Auch für sie gilt die Stallpflicht. Der Wert des Tier-Bestandes eines geräumten Betriebes wird entsprechend dem Tierseuchengesetz vom Bund ersetzt, auch die Reinigung und Desinfektionskosten übernimmt der Bund. “Das ersetzt aber noch lange nicht den tatsächlichen nachhaltigen wirtschaftlichen Schaden, wenn ein Stall geräumt werden muss”, so Benger.

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