Die Landwirtschaft in Kärnten, dem su?dlichsten Bundesland in Österreich, ist geprägt von einer kleinstrukturierten, bäuerlichen Landwirtschaft. Die durchschnittliche Betriebsgröße liegt bei ca. 17,5 ha, mehr als 90 % der Höfe werden als Familienbetriebe gefu?hrt und befinden sich im u?berwiegenden Anteil im benachteiligten Berggebiet. Der unternehmerische Schwerpunkt der Betriebe liegt neben der Milchwirtschaft in der Rinderhaltung, die im Sommer großteils auf den Almen der Nockberge und der Hohen Tauern stattfindet. Viele Betriebe haben sich diversifiziert und produzieren nicht nur qualitativ hochwertige, regionale Lebensmittel sondern bieten auch Urlaub am Bauernhof, Direktvermarktung usw. an.
“Als oberster Repräsentant der gesetzlichen Interessensvertretung meines Bundeslandes ist es meine Aufgabe die bäuerliche Landwirtschaft in Kärnten zu schu?tzen und zu deren gedeihlicher Entwicklung beizutragen. Aus diesem Grund wende ich mich heute an Sie. Das geplante Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) stellt, neben punktuellen Chancen im Export, eine potenzielle Bedrohung fu?r die bäuerliche Landwirtschaft in Kärnten dar. Wissenschaftliche Arbeiten belegen die Wettbewerbsvorteile der US-Landwirtschaft gegenu?ber der heimischen Landwirtschaft auf Grund der weniger umfassenderen Tierschutz- und Umweltgesetzgebung (insbesondere Anbau von GVO, Vorschriften zu Du?nge- und Pflanzenschutzmitteln, Einsatz von Hormonen und Wachstumsförderern, etc.) und den größeren Strukturen (durchschnittliche Betriebsgröße in den USA: 175 Hektar)”, schreibt Mößler.
Die vorliegenden Studien gehen deshalb davon aus, dass bei einem fu?r Europa schlecht verhandelten TTIP mit einer Abnahme der Wertschöpfung im europäischen Agrarbereich zu rechnen ist, wohingegen in der US-Agrarwirtschaft mit einer Steigerung gerechnet wird. Aus diesem Grund könnte das geplante Abkommen fu?r die kleinstrukturierte Landwirtschaft in Kärnten, sowie die Konsumentinnen und Konsumenten in unserem Bundesland erhebliche negative Auswirkungen nach sich ziehen.
Im Vorfeld der 12. Verhandlungsrunde zum Transatlantischen Freihandelsabkommen mit den USA fordere ich Sie daher auf, in den Verhandlungen keine einseitigen Zugeständnisse im Agrarsektor zu machen. Ein Freihandelsabkommen auf dem Ru?cken der Bauern darf es nicht geben! Dazu ist es notwendig, folgende konkrete Forderungen im Rahmen der Verhandlungen zu stellen und durchzusetzen, um die Interessen der Landwirtschaft, des ländlichen Raums und der Konsumentinnen und Konsumenten beim Abschluss des Abkommens zu wahren:
1. Durchsetzung von Importkontingenten bei sensiblen landwirtschaftlichen Produkten, wie im kanadischen Freihandelsabkommen CETA bereits umgesetzt (Rind-, Schweine- und Geflu?gelfleisch, Eiprodukte, Getreide, Stärke, Zucker, etc.).
2. Beru?cksichtigung und Absicherung des Vorsorgeprinzips in den Verträgen und damit die Erhaltung hoher Produktions-, LM-Sicherheits- und Umweltstandards. Das im Verhandlungsmandat geforderte “right to regulate” fu?r die Vertragspartner muss im Abkommen verankert werden, d.h. es muss sichergestellt werden, dass die Mitgliedsstaaten die Lebensmittelstandards festlegen können wie bisher und diese nicht mit Verweis auf den freien Handel unterlaufen werden können.
3. Anerkennung und Schutz der geografische Ursprungsbezeichnungen (Kopierschutz wie g.g.A. und g.U.) und Forderung nach einer verbindlichen Liste von geschu?tzten Herkunftsbezeichnungen fu?r den US-Markt. Kein Abtausch der Ursprungskennzeichnungen mit höheren Importzollkontingenten.
4. Entfernung nicht-tarifärer Handelshemmnisse damit die Möglichkeiten zum Export wahrgenommen werden kann und der gegenseitige Marktzugang dem Prinzip der Ausgewogenheit folgen kann.
5. Stärkung des Konsumentenschutzes durch den Ausbau einer ehrlichen und lu?ckenlosen Herkunftskennzeichnung bei Rohprodukten aber auch bei verarbeiteten Lebensmitteln. 3/3
6. Mehr Transparenz bei den Verhandlungen, Einbindung der EU-Mitgliedsstaaten, ihrer nationalen Parlamente und der Bevölkerung.
7. Abkommen zum Schutz von Investoren mittels Klagerecht u?ber private Schiedsgerichte werden abgelehnt. Es darf zu keinem Missbrauch von Investitionsschutzinstrumenten zu Lasten der Verbraucher, der Gesundheit, der Umwelt und der Landwirtschaft kommen.
8. Beru?cksichtigung aller bislang im Rahmen bilateraler Vereinbarungen gemachter Konzessionen (kumulative Effekte). Ein Abschluss des Abkommens darf nur im Falle einer positiven gesamtwirtschaftlichen Kosten-Nutzen-Analyse erfolgen.
“Sollte es zu einem Abschluss des Freihandelsabkommens mit den USA kommen, gehen wir davon aus, dass dieses Abkommen in den nationalen Parlamenten der Mitgliedsstaaten ratifiziert werden muss. Sollte das Abkommen zum Nachteil fu?r die heimischen Bäuerinnen und Bauern sein, werden wir uns dafu?r einsetzen, dass es zu keiner Ratifizierung im österreichischen Parlament kommt”, so der LK-Präsident.