LK-Präsident Mößler fordert Konjunkturpaket für die Landwirtschaft

Grund ist der weitere Einkommensrückgang der Land- und Forstwirte

Wie kürzlich berichtet, zeigen Vorarbeiten zum Grünen Bericht 2015 einen Einkommensrückgang von 25 Prozent für die Land- und Forstwirtschaft in Kärnten. Damit ist das Einkommen der bäuerlichen Betriebe im Vorjahr das vierte Jahr in Folge gesunken. Auch für das Jahr 2016 zeichnet sich aufgrund der schlechten Marktlage und der Frost- und Hagelschäden keine Erholung der bäuerlichen Einkommen ab. Landwirtschaftskammerpräsident Johann Mößler spricht angesichts dieser Entwicklungen von einer “sehr angespannten Situation für die heimischen Bauern” und warnt vor einem “Strukturbruch” in der bäuerlichen Landwirtschaft mit negativen Folgen für das ganze Land: “Jeder Bauernhof sichert drei bis vier Arbeitsplätze im vor- und nachgelagerten Bereich. Zuerst stirbt der Bauer, dann das Land.” Die bisher von der öffentlichen Hand getroffenen Maßnahmen beschreibt der Präsident als “notwendig, aber nicht ausreichend. Es werden zwar immer hohe Millionenbeträge genannt, heruntergebrochen auf die einzelnen Betriebe relativiert sich das aber. Alle Hilfsmaßnahmen von EU, Bund und Land zusammen decken pro Landwirt in Kärnten nur einen geringen Teil des durchschnittlichen Einkommensverlustes von 5000 Euro pro Betrieb ab”, so Mößler. Vor diesem Hintergrund fordert der Kammerpräsident von der Kärntner Landesregierung ein Konjunkturpaket für die bäuerliche Landwirtschaft, das auch der gesamten Wirtschaft im ländlichen Raum zugute kommen soll: Stärkung von heimischem Holz in der Wohnbauförderung, der Kärntner Bauordnung und der öffentlichen Beschaffung (Bestbieterprinzip). Investitionsoffensive für das ländliche Wegenetz.Keine Kürzung der Landesmittel für die bäuerlichen Betriebe im Budget 2017.Regionale & Bio-Lebensmittel in allen öffentlichen Verpflegungseinrichtungen. “Wir fordern nichts Unmögliches – wir fordern Notwendiges”, sagt Mößler und verweist auf das Kärntner Landwirtschaftsgesetz – K-LWG, § 2 Abs. 1: “Das Land ist nach Maßgabe dieses Gesetzes verpflichtet, durch Förderungsmaßnahmen dazu beizutragen, den Bestand und die Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft in Kärnten, insbesondere in ihrer Form als Voll-, Zu- und Nebenerwerbsbetriebe, zu sichern.”

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