LBG-Analyse des Regierungsprogramms: Wo steuerliche Entlastungen kommen sollen

Sich mit den Vorhaben der neuen Regierung früh genug zu befassen macht laut LBG Sinn, um betriebswirtschaftliche und steuerliche Entscheidungen treffen können.

Im Regierungsprogramm von Volkspartei und Grünen finden sich laut LBG Österreich (Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung) eine Vielzahl von steuerlichen Entlastungs­maßnahmen für alle Steuerpflichtigen und Unternehmen, unter anderen eine Senkung des Einkommensteuer- und Körper­schaftsteuertarifs, eine Ausweitung des investitionsunabhängi­gen Gewinnfreibetrages oder eine weitere Erhöhung der steu­erlichen Freigrenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter ebenso wie eine Erhöhung des Familienbonus.

Branchenspezifisch finden sich Entlastungsmaßnahmen ins­besondere für die Immobilienwirtschaft, den Tourismus und die Landwirtschaft, Schwerpunktsetzungen für Gründer und Start-ups sowie Neuerungen im Wirtschaftsrecht mit Einfluss auf die Rechtsformwahl für Unternehmen.

Das Steuersystem soll durch eine Neukodifikation des Einkom­mensteuerrechts wieder ein Stück verständlicher und transpa­renter – hoffentlich auch ein Stück unbürokratischer – werden.

“Besonders fällt auf, dass das gesamte Regierungsprogramm 2020 – 2024 die deutliche Handschrift der Ökosozialen Markt­wirtschaft trägt, mit einem starken Fokus auf eine nachhaltige Gesellschaft im Einklang mit ökologischen, sozialen und markt­wirtschaftlichen Zielen. Als ein Teilstück davon ist eine umfas­sende ökosoziale Steuerreform in Vorbereitung”, erklärt LBG-Geschäftsführer Heinz Harb.

Die Vorhaben sind laut Harb ambitioniert und begrüßenswert: “Wir erwar­ten das Inkrafttreten wesentlicher steuerlicher Entlastungs­maßnahmen bereits ab 2021 und danach etappenweise im Laufe der Gesetzgebungsperiode 2020 – 2024.”

Die LBG empfiehlt eine frühzeitige Befassung mit den Vorhaben der neuen Bundesregierung, um diese vorausschauend in grundlegende eigene geschäftspolitische, betriebswirtschaftliche und steuerliche Entscheidungen, aber auch bei der – allenfalls anzupassenden – Rechtsform für das eigene Unternehmen einfließen zu lassen. 

LBG-Leitfaden zum Regierungsprogramm

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