Landeskulturfonds stundet Kreditraten

Viele von der Corona-Krise betroffene bäuerliche Betriebe haben aktuell große Sorgen hinsichtlich der Bezahlung der mit 1. Juni fällig werdenden Rückzahlungsraten von Agrarinvestitionskrediten.

Viele Kreditnehmer haben bereits um eine Stundung angesucht, die nun aktuell möglich ist.
Viele Kreditnehmer haben bereits um eine Stundung angesucht, die nun aktuell möglich ist.

Beim Landeskulturfonds, der den überwiegenden Anteil dieser Kredite abwickelt, häufen sich in diesen Tagen die Anfragen, ob eine vorübergehende Zahlungsaussetzung mit gleichzeitiger Verlängerung der Kreditlaufzeit möglich ist“, erklärt LKF-Geschäftsführer Mag. Thomas Danzl: „Die finanzielle Betroffenheit ist in manchen Sparten der Landwirtschaft groß, da schon etwa fünf Prozent der Kreditnehmer des Landeskulturfonds um eine Stundung angesucht haben.“ 

Derzeit wird aufgrund von Ankündigungen des Landwirtschaftsministeriums allen Kreditnehmern eine Ratenstundung mit Laufzeitverlängerung im Ausmaß von bis zu zwei Halbjahresraten in Aussicht gestellt. Betroffene Betriebe müssen damit aktuell nur die Zinsen bezahlen, der Kapitalanteil der Rückzahlungsrate wird am Laufzeitende angehängt. Bei einem Zinssatz von aktuell 0,375 für die bis 31. 12. 2014 bewilligten Kredite und 0,75 % für nach dem 31. 12. 2014 bewilligten Kredite hält sich damit die finanzielle Belastung in Grenzen und kann eine schnelle und wirkungsvolle Hilfe zur Aufrechterhaltung der Liquidität der Landwirt-
schaftsbetriebe geleistet werden. 

Vor allem bäuerliche Vermieter, die mit einer Stornierungswelle zu kämpfen haben und teilweise bereits fix verplante Anzahlungen zurückzahlen müssen, aber auch viele andere spezialisierte Betriebe (Schulmilchlieferanten, Gastrozulieferer, Mastbetriebe usw.) sind froh über die Erleichterung durch eine Ratenstundung. „Grundsätzlich soll die Stundungsmöglichkeit jedoch allen Landwirtschaftsbetrieben zur Verfügung stehen, da eine Abgrenzung hinsichtlich der Betroffenheit praktisch nicht möglich ist, zumal auch viele Produktpreise wie jene für Rindfleisch oder Schweinefleisch eingebrochen sind“, so Danzl.

LKF: Stundung auch für alle anderen Kredite möglich

Nunmehr wurde seitens des Landwirtschaftsministeriums diese Stundungsmöglichkeit neuerlich bestätigt. LHStv. Josef Geisler zeigt sich erfreut: „Das ist für die betroffenen Bauern eine große Hilfe.“ Und Thomas Danzl ergänzt: „Das Kuratorium des Landeskulturfonds hat zudem in der Sitzung in der vergangenen Woche beschlossen, dass seitens des Landeskulturfonds die Stundungsmöglichkeit nicht nur für Agrarinvestitionskredite, sondern auch für alle anderen Kredite wie jene für Grundankäufe, Urlaub am Bauernhof oder Konsolidierung angeboten wird.“  

Betroffene Betriebe sollten sich ehestmöglich beim Landeskulturfonds (gegebenenfalls bei ihrer Hausbank) melden und schriftlich das gewünschte Ausmaß der Ratenstundung (eine oder zwei Halbjahresraten) mit einer kurzen Begründung beantragen: landeskulturfonds@tirol.gv.at

Informationen werden selbstverständlich auch jederzeit telefonisch unter 0 512/508-3870 erteilt.

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