Wird in Tirol eine landwirtschaftliche Fläche oder gar ein ganzer Hof verkauft, sind in der Vergangenheit oft Investoren und Gutbetuchte zum Zug gekommen, die mit der Landwirtschaft wenig am Hut haben. Ortsansässige Bauern konnten da nicht mithalten. „Mit der Novelle des Grundverkehrsgesetzes im grünen Grundverkehr hat sich das Blatt gewendet. Der Landeskulturfonds schiebt Spekulationen mit Freiland jetzt einen Riegel vor. Außerdem wirkt er preisdämpfend“, freut sich LHStv. Josef Geisler über die unmittelbar positiven Auswirkungen der gesetzlichen Regelung. Sieben Mal konnte der Landeskulturfonds (LKF) im heurigen Jahr bereits den Verkauf von Freiland und sogar von einem geschlossenen Hof zu Spekulationszwecken verhindern.
Stärkung der Bauern
Soll ein landwirtschaftliches Grundstück an einen Nichtlandwirt verkauft werden, muss die Grundverkehrsbehörde in einem sogenannten Interessentenverfahren zuerst ermitteln, ob ein ortsansässiger aktiver Landwirt oder auch ein qualifizierter Neueinsteiger die Liegenschaft zum Verkehrswert erwerben will. Ziel dieser gesetzlichen Regelung ist die Stärkung der bäuerlichen Agrarstruktur, der Erhalt der Versorgungssicherheit und die Verhinderung von Großgrundbesitz. Findet sich ein interessierter Bauer, kann der Verkäufer entweder zum ortsüblichen Preis an diesen verkaufen oder aber das Grundstück behalten. Findet sich kein bäuerlicher Interessent, kommt der Nichtlandwirt – oft ein kapitalkräftiger Investor – zum Zug.
Gegen Ausverkauf des Landes
Seit dem heurigen Jahr ist der Landeskulturfonds bei der Interessentensuche Landwirten gleichgestellt. In allen sieben dem Landeskulturfonds bekannt gewordenen Interessentenverfahren hat der LKF ein Angebot zum behördlich festgesetzten ortsüblichen Verkehrswert abgegeben. Das hat dazu geführt, dass den kapitalkräftigen Erwerbern die grundverkehrsrechtliche Genehmigung verwehrt wurde, weil sie keine praktizierenden Landwirte oder Neueinsteiger mit entsprechender Qualifikation waren.
„Der Landeskulturfonds kam zwar auch nicht zum Zug. Wir haben ja kein Vorkaufsrecht. Aber durch die bloße Verhinderung derartiger Rechtsgeschäfte mit Nichtlandwirten konnte auch preisregulierend eingegriffen werden, da einerseits der Verkaufsvorgang an den Start zurückversetzt wird und dadurch neue Käufer gesucht werden müssen. Und auch bei einem tatsächlichen Verkauf an den Landeskulturfonds ist ein objektiv festgestellter Verkehrswert anstatt des willkürlichen Kaufpreises laut ursprünglichem Kaufvertrag bindend“, erklärt Thomas Danzl, Geschäftsführer des Landeskulturfonds.
Sollte der LKF in Zukunft im Rahmen des Interessentenmodells landwirtschaftliche Grundstücke erwerben können, werden diese an ortsansässige bäuerliche Familien zur Aufstockung und Verbesserung der einzelbetrieblichen Flächenausstattung weitergegeben oder zur Optimierung der Agrarstruktur in Flurbereinigungs- oder Zusammenlegungsverfahren eingebracht.
„Wenn es für landwirtschaftliche Grundstücke de facto keine anderen Käufer als Bauern und den Landeskulturfonds gibt, stabilisieren sich nicht nur die Preise – mit der Interessentenstellung des Landeskulturfonds verhindern wir auch den Ausverkauf unseres Landes getreu dem Motto Bauernland in Bauernhand“, ist Bauernbundobmann Josef Geisler überzeugt.
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