Künftig dürfen auch Hausärzte Coronatests durchführen

Gerade in der kommenden kalten Jahreszeit ist das Infektionsrisiko erhöht. Umso wichtiger ist es, dass Testungen schnell durchgeführt und die Egebnisse rasch übermittelt werden.

Mit Hilfe der Hausärzte soll die Zeitspanne zwischen Testung und Ergebnis erheblich verkürzt werden.

Um die Wartezeiten für Corona-Tests zu verkürzen, beschloss der Nationalrat vergangenen Mittwoch, dass künftig auch niedergelassene Ärzte PCR-Tests durchführen können. Die Kosten dafür tragen die Krankenkassen (auf Kosten des Bundes). „Wir wissen, dass der Herbst und Winter sehr herausfordernd werden, deswegen ist es sinnvoll, dass künftig auch Hausärzte PCR-Tests durchführen können. Das Wichtigste ist, dass man Infizierte so schnell wie möglich findet und isoliert, damit es zu keinen Cluster-Bildungen kommt. Gerade in der kalten Jahreszeit ist das Infektionsrisiko noch höher, da wir uns meist in geschlossenen Räumen aufhalten“, kommentiert der Tiroler ÖVP-Abgeordnete und Forum-Land-Obmann Hermann Gahr den Beschluss.

Entlastung der Gesundheitsbehörden

Mit den Testungen bei den Hausärzten soll insbesondere die Gesundheitshotline 1450 entlastet werden. „Die Hausärzte sind wichtige Partner in der Pandemiebekämpfung. Mit dieser neuen Testmöglichkeit schaffen wir zusätzliche Kapazitäten, entlasten die Gesundheitsbehörden und Spitäler. Auch die Zeitspanne zwischen Testung und Ermittlung des Ergebnisses soll drastisch verkürzt werden. Gerade für das Tourismusland Tirol ist diese Initiative von großer Bedeutung, um den Wintertourismus zu gewährleisten und bestmögliche Sicherheit für die Gäste und Einheimischen zu bieten“, sagt der Tiroler. 

„Durch die Einbindung von Landärzten werden unnötig weite Wege zu Testungen deutlich verkürzt. Gerade in ländlichen Regionen ist der Hausarzt ein wichtiger Vertrauens- und Ansprechpartner. Deswegen ist es jetzt mehr als sinnvoll, diese Maßnahme einzuführen, um die Covid-Maßnahmen direkt und unbürokratisch umzusetzen“, so Gahr abschließend.

Wie funktioniert der Test?

Der Nachweis für SARS-CoV-2 läuft über Abstriche aus dem Mund-, Nasen- oder Rachenraum. Der Abstrich kann Erbgut des Virus enthalten. In für die entsprechenden Verfahren geprüften Laboren wird das virale Erbgut durch einen empfindlichen molekularen Test nachgewiesen. Der vollständige und komplizierte Name lautet „Real-time Reverse-Transkriptase-Polymerase-Kettenreaktion“ (englisch abgekürzt RT-PCR).

Das Gerät vervielfältigt das wenige genetische Material der Probe in mehreren Zyklen. Durch den Einsatz fluoreszierender Stoffe sieht man, ob die gesuchten Gensequenzen des Virus vorliegen oder nicht.

- Bildquellen -

  • Wartezimmer Original R K B By RainerSturm Pixelio.de: RainerSturm/Pixelio.de
- Werbung -
Vorheriger ArtikelWelteitag: Branche fordert Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung
Nächster ArtikelEU-Parlamentarier bestätigten neue Kommissare