Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger hat eine Änderung der Verordnung “Schulprogramm für landwirtschaftliche Erzeugnisse” initiiert. Sie betrifft Beihilfen für die Abgabe von Milch und Milcherzeugnissen, Obst und Gemüse in Bildungseinrichtungen. Damit sollen Verfügbarkeit und Leistbarkeit von Milchprodukten für Kinder, Schülerinnen und Schüler in ausreichender Menge garantiert werden. “Milch aus heimischer Produktion schmeckt, ist gesund und unterstützt unsere Bäuerinnen und Bauern. Für so manches Kind ist das die erste kleine ‘Mahlzeit’ am Tag. Mit dem Schulmilchprogramm fördern und stärken wir die regionale Landwirtschaft, machen Milchprodukte für Familien leistbarer und gewährleisten die Versorgung der Kinder mit ungezuckerten Schulmilchprodukten”, betont Köstinger.
Die Verordnung wurde bereits erlassen und wird schon für das kommende Schuljahr anwendbar sein. Sie bringt eine Erhöhung der Beihilfe für Milch, laktosefreie Milch, Joghurt, Buttermilch und Sauermilch von 40 Euro pro 100 Kilo auf 60 Euro pro 100 Kilo. Dadurch wird die tägliche 250 ml Portion Schulmilch um durchschnittlich 5 Cent günstiger.
In den vergangenen Jahren haben rund 2.400 Kindergärten und Schulen mit rund 65.000 Kindern am Programm teilgenommen. Künftig wird die “Schnuppermilch-Aktion”, bei der sämtliche Kosten für eine Woche übernommen werden, von der ersten Schulstufe auf alle weiteren Schulstufen der Volksschule ausgedehnt. “Wir haben das Glück, Produkte in exzellenter Qualität aus regionaler Herstellung anbieten zu können. Das verdanken wir unseren Bäuerinnen und Bauern, die Schulmilch aus gentechnikfreier Fütterung und entsprechend den AMA-Gütesiegel-Richtlinien erzeugen”, so Köstinger.
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- OBS 20200716 OBS0010: BMLRT/Gruber
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