Das so genannte „Kuh-Urteil“ in Tirol hatte zu großer Verunsicherung bei Österreichs Almbauern, aber auch bei Besucherinnen und Besuchern von Almen geführt. „Dieses Urteil war für uns nicht nachvollziehbar“, erinnert Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger. „Wir haben daher schon im Vorjahr die Gesetzeslage geändert und die Eigenverantwortung der Gäste auf Almen gesetzlich festgeschrieben“, so Köstinger.
Die jüngste TikTok Challenge, wo Nutzerinnen und Nutzer bewusst Kühe erschrecken und Eltern, die ihre Kinder auf Kühe zum Reiten setzen, bezeichnet die Ministerin als absurd und vollkommen unverantwortlich. „Besucherinnen und Besuchern von Almen tragen eine Eigenverantwortung. Ich appelliere an Vernunft und Hausverstand der Gäste. Die Almen sind Lebensraum der Tiere und Arbeitsplatz der Almbäuerinnen und -bauern. Ein gutes Miteinander ist nur möglich, wenn sich alle an die Regeln halten“, so Köstinger.
Im März 2019 hat die Bundesregierung auf Initiative Köstingers, der Landwirtschaftskammern und des Alpenvereins folgenden Aktionsplan umgesetzt:
1. Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) wurde geändert – um die Eigenverantwortung der Gäste auf den Almen niederzuschreiben.
2. Es wurden Verhaltensregeln für Besucherinnen und Besuchern erarbeitet – diese kann man auf www.sichere-almen.at einsehen.
3. Für die Almbäuerinnen und –bauern hat die Landwirtschaftskammer Leitlinien (z.B. für das Einzäunen, zum Aufstellen von Sicherheitstafeln, etc.) für die Bäuerinnen und Bauern erstellt.
Derzeit gibt es in Österreich rund 8.000 bewirtschaftete Almen, 25.000 landwirtschaftliche Betriebe treiben Vieh auf. 300.000 Rinder verbringen den Sommer auf den Almen, dazu kommen noch 100.000 Schafe, 10.000 Pferde und 11.000 Ziegen.
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- Almen: ZVG