Kinder und Traktoren: Vorsicht ist geboten

Traktoren und andere landwirtschaftliche Fahrzeuge und Maschinen üben auf Kinder eine besondere Anziehungskraft aus. Gerade jetzt zum Ferienbeginn weist daher die Sozialversicherungsanstalt der Bauern auf die damit verbundenen Gefahren hin.

Wenn Kinder am Traktor, Hoflader oder anderen selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitfahren, sollte man auf die gesetzlichen Vorgaben achten. Copyright: agrarfoto.com

Die Versuchung die eigenen Zwerge am Traktor oder anderen Fahrzeugen mitzunehmen, um ihnen eine Freude zu machen ist groß. Auch wenn Kinder am Bauernhof weniger Unfälle haben, so ist die Gefahr tödlicher Ausgänge um ein vielfaches höher. Die meisten tödlichen Kinderunfälle werden dabei durch den Traktor verursacht. Eine Tatsache, die sich in den letzten Wochen leider wieder vermehrt zeigte.

Kinder auf die Gefahren hinweisen

Kleinkinder sind daher besonders zu beaufsichtigen, wenn Traktoren unterwegs sind. So muss man sich vor Antritt einer Fahrt überzeugen, ob sich diese nicht hinter dem Traktor beziehungsweise Anhänger aufhalten und spielen.
Zu beachten ist auch, dass – gerade bei älteren Traktoren – die an der Hydraulik angebauten Geräte beim Abstellen der Zugmaschine abgesenkt werden. Zu oft ist es schon passiert, dass ein Kind auf den Traktor geklettert ist und durch das Absenken eines Gerätes andere verletzt hat.
Die Kinder müssen möglichst frühzeitig über die magische Anziehungskraft und die von Hoftraktor, Zugmaschinen und anderen Geräten ausgehenden Gefahren aufgeklärt werden.

Die fünf häufigsten Gefahren

Häufig werden Kleinkinder sehr früh am Traktor mitgenommen, wobei mehrere Gefahren bestehen:
• Das Kind ermüdet, kann vom Traktor stürzen und unter Umständen überrollt werden.
• Zudem besteht die Gefahr, dass Kinder Hebel am Traktor betätigen, die einen Unfall auslösen.
• Weiters können Kinder sich am Schoß oder unangegurtet im Sitz bei Alltags- oder Gefahrsituationen nicht fest genug halten.
• Bei brenzligen Situationen kann der Fahrer sich kaum noch auf die Sicherheit des Kindes konzentrieren.
• Kinder die einmal am Traktor mitgenommen wurden, möchten immer wieder mitfahren und laufen unkontrolliert zum fahrenden Traktor.

Ein neben dem Traktor spielendes Kind kann leicht übersehen werden. Copyright: SVB

Keine Kinder unter fünf Jahren auf dem Traktor

Die gesetzlichen Bestimmungen betreffend die Mitnahme von Kindern am Traktor sehen folgendes vor: „Mit Zugmaschinen dürfen Kinder unter zwölf Jahren auf den Sitzen für Mitfahrer nur befördert werden, wenn sie das fünfte Lebensjahr vollendet haben und wenn sich diese Sitze innerhalb einer geschlossenen Fahrerkabine befinden.“
Im Interesse der Sicherheit der Kinder und auch zur Vermeidung von strafrechtlichen Konsequenzen im Falle eines Unfalles ist daher von den Eltern besondere Sorgfalt eingefordert.

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AUTORChristoph Mairinger, Sicherheitsberater SVB OÖ
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