Die Obfrau Vizepräsidentin ÖKR Theresia Meier ging in ihrer Standortbestimmung auf aktuelle Themen ein, die sowohl die Interessenvertretung als auch die Sozialversicherung betreffen. Dazu zähle die Einheitswerthauptfeststellung ebenso wie der AMA-Datenabgleich. Gerade diese Themen zeigten, wie sehr die Entscheidung richtig gewesen sei, die Sprechtage bei den Kammerstandorten zu konzentrieren. Das sei für die Versicherten wichtig, weil sie Informationen aus erster Hand sowohl zur Sozialversicherung als auch im agrarischen Bereich unter einem Dach erhalten. Kammerdirektor Franz Raab wies darauf hin, dass mit der Einheitswerthauptfeststellung das System Einheitswert auch langfristig gesichert werden konnte. Es ginge in der Diskussion nicht darum, sich zwischen dem alten oder neuen Einheitswert entscheiden zu können, sondern ob das Pauschal-System überhaupt weiter aufrecht bleibe. Die Alternative wären Steueraufzeichnungen für alle. Diese Botschaft müsste auch die Bäuerinnen und Bauern erreichen. Denn anstatt die Einheitswerthauptfeststellung als Erfolg den Bestand des Systems zu sehen, werden leider ausschließlich mögliche Erhöhungen der Beiträge diskutiert. Und dabei werden auch die positiven Auswirkungen auf eine spätere Pension außer Acht gelassen.Breiten Raum wurde den Übergangsbestimmungen gewidmet, die versicherungs- beziehungsweise leistungsrechtliche Nachteile verhindern sollen, wenn durch das Wirksamwerden der Hauptfeststellung die Pflichtversicherungsgrenzen in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung bzw. die Wegfallgrenze für bestimmte Pensionsarten (2400 Euro) überschritten werden.
Kammersekretäre diskutierten mit der SVB
- Werbung -