Bauern dürfen während Quarantäne in den Stall gehen

Gailtail, Kärnten: 12 Almbauern und insgesamt 150 Kontaktpersonen müssen nach Almabtrieb in Quarantäne – die Stallarbeit darf entgegen der Anweisung des Bezirkshauptmannes weiter verrichtet werden.

Auch wenn das Stallgebäude nicht an das Wohngebäude grenzt, dürfen Bauern in Quarantäne in den Stall gehen.

Verwirrung stiftete am Montag, 28. September, Hermagors Bezirkshauptmann Heinz Pansi. Nachdem 12 Gailtaler Bauern nach dem Almabtrieb positiv auf das Coronavirus getestet wurden und insgesamt 150 Kontaktpersonen in Quarantäne mussten, sagte Pansi gegenüber der „Kleinen Zeitung“: Die Personen dürften für zehn Tage die Hofstelle nicht verlassen, grenzt der Stall nicht an das Wohnhaus, so dürfe der Stall auch nicht betreten werden.

Daraufhin liefen die Telefone der LK Kärnten heiß. In einer Stellungnahme betonte die Kammer, dass das Missverständnis bereits ausgeräumt worden sei. Die Stallarbeit von Personen unter Quarantäne sei möglich. Außerdem war bereits im April dieses Jahres vom Gesundheitsministerium sowie vom Landwirtschaftsministerium klargestellt worden, dass für die systemrelevante Landwirtschaft eine sogenannte Arbeitsquarantäne gelte. „Diese sieht eindeutig vor, dass die Bewirtschaftung der Betriebe unter Einhaltung der Covid-19-Sicherheitsmaßnahmen auch im Fall einer Quarantäne möglich ist“, heißt es von der LK Kärnten.

Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger betonte dazu: „Die Landwirtschaft ist systemrelevant für die Versorgung unseres Landes. Entscheidend ist, dass es in so einer Arbeitsquarantäne keinen Kontakt mit betriebsfremden Personen gibt, die Arbeit am eigenen Hof, auf den eigenen Flächen und im eigenen Stall ist unbestritten möglich.“ (E.Z.)

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