Jetzt Stromkostenbremse für bäuerliche Haushalte beantragen

Neben den hohen Preisen für Diesel sind es die Stromkosten, die den bäuerlichen Betrieben ihr Jahresergebnis teils dramatisch schmälern. Hilfe ist jetzt beim Haushaltsstrom in Sicht. 

Um den markt- und inflationsbedingten Strompreisanstiegen entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung nach dem 120 Mio. Euro schweren Stromkostenzuschuss für die Landwirtschaft mit der Stromkostenbremse für Haushalte eine weitere Maßnahme zur Unterstützung erarbeitet, die auch bereits seit 1. Dezember 2022 wirksam ist. „Ohne Strom keine Lebensmittel. Deshalb entlasten wir mit der Stromkostenbremse die bäuerlichen Haushalte. Und mit dem 120 Mio. Euro Stromkostenzuschuss die Stromkostenbelastung landwirtschaftlicher Betriebe“, argumentiert Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig. Das Problem war für viele bäuerliche Betriebe –  oder besser gesagt deren Haushalte – bisher jedoch, dass sie sowohl ihren betrieblichen als auch ihren Haushaltsstrom über einen gemeinsamen Stromzähler mit dem Lastprofil „Landwirtschaft“ gelenkt hatten und damit bei der bereits seit Dezember wirksamen „Bremse“ bei den Stromkosten leer ausgegangen sind. 

Problem gelöst

Dieses Problem sollte sich jedoch ab dem 17. April 2023 gelöst haben. Auch jene bäuerlichen Haushalte mit einem rein landwirtschaftlichen Lastprofil können ab kommenden Montag um die Stromkostenbremse ansuchen.  „Da der Haushaltsstrom häufig über einen betrieblichen Stromzähler bezogen wird, waren diese Familien bisher von der Stromkostenbremse ausgenommen. Um diese Ungleichbehandlung auszuräumen und die betroffenen bäuerlichen Haushalte wie allen anderen zu unterstützen, setzen wir jetzt ein Antragsmodell um. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass auch alle bäuerlichen Haushalte gerecht entlastet werden“, erklärte der Minister zum Antragsstart.

 Infos zur Antragstellung

Die Anträge auf Gewährung des Stromkostenzuschusses können wie erwähnt ab dem 17. April bis spätestens zum 31. Mai ausschließlich online gestellt werden.

  • Der Förderzeitraum läuft von 1. Juni 2023 bis 31. Dezember 2024. 
  • Der Zuschuss wird nach Gewährung automatisch auf der Stromrechnung, entweder über die Jahres- oder die Schlussabrechnung, sonst auch bei Teilzahlungsbeträgen berücksichtigt. 
  • Mit der Stromkostenbremse wird pro Zählpunkt ein Grundkontingent von bis zu 2.900 Kilowattstunden (kWh) gefördert. Das sind rund 80 Prozent des durchschnittlichen Verbrauchs der österreichischen Haushalte. 
  • Innerhalb des Grundkontingents übernimmt der Bund pro Kilowattstunde bis zu 30 Cent der Kosten. Dadurch soll der reine Nettoenergiepreis maximal 10 Cent/kWh betragen, was dem Vorkrisenniveau entspricht. Damit wird ein Haushalt um durchschnittlich rund
    500 Euro pro Jahr entlastet.
Totschnig: „Entlasten bäuerliche Haushalte.“

Top-up für Familien mit mehr als drei Personen

Für Familien mit mehr als drei hauptgemeldeten Personen pro Haushalt gibt es zudem auch noch Zusatzförderungen. Von diesem Top-up-Modell profitieren alle Haushalte mit mehr als drei Personen mit 105 Euro pro zusätzlicher Person und Jahr. Die Gewährung dieses Stromkostenergänzungszuschusses erfolgt automatisch. Das heißt, dass ein gesonderter Antrag bei mehr als drei im bäuerlichen Haushalt gemeldeten Familienmitgliedern nicht erforderlich ist.

Stromkosten schlagen besonders hart auf

„Unsere rund 150.000 bäuerlichen Familien in Österreich sind nicht nur beim betrieblichen, sondern auch beim privaten Stromverbrauch massiv von der Teuerung betroffen. Darum unterstützen wir, wo es möglich ist“, so Totschnig. 

Anträge und Antworten zu häufig gestellten Fragen sind ab Montag hier abrufbar: stromkostenzuschuss.gv.at/lufg  

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AUTORMartina Rieberer
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