Beim Neubau einer Hofwerkstätte oder beim Umbau eines bestehenden Gebäudes werden einige Anforderungen gestellt. Die Werkstätte und die Tore sollen so bemessen sein, dass die größte vorhandene oder in nächster Zeit anzuschaffende Maschine leicht hinein und heraus gefahren werden kann. Die Mindestanforderung für die benötigte Grundfläche beträgt acht mal fünf Meter, die Höhe sollte drei Meter nicht unterschreiten. Bei beidseitiger Aufstellung der Werkstätteneinrichtung ist eine Breite von sechs bis sieben Metern zu wählen, bei einseitiger Aufstellung genügen fünf Meter. Im Zuge der Planung muss auch geklärt werden, welche Art von Toren zweckmäßig ist und folglich eingebaut wird. Beim Einbau von Roll- oder Sektionaltoren muss die Außenwandhöhe größer sein, um die notwendige Einfahrtshöhe zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang gilt es gleichfalls, die geforderten bautechnischen Voraussetzungen mit dem Anbieter zu klären.
Beim vorgesehenen Einbau von Hebeeinrichtungen sind z. B. für den I-Träger und dessen Auflage die statischen Erfordernisse zu erheben. Wände und Decken sollten so ausgeführt sein, dass die Befestigung eines Flaschenzuges oder eines Laufkrans möglich ist.
Der Werkstättenboden ist eben auszuführen, damit sich keine Lacken bilden können. Abläufe sind plan in den Boden zu integrieren. Stufen und Hindernisse sind zu vermeiden, zum Beispiel beim Tor und bei den Eingängen. Ein glatter und leicht zu reinigender Betonestrich in trittsicherer und rutschhemmender Ausführung eignet sich sehr gut als Bodenbelag.
Genügend Belichtung und Beleuchtung
Wichtige Kriterien beim Bau der Hofwerkstätte sind die Belichtung und Beleuchtung. Eine gute Belichtung des Raumes mit Tageslicht wird durch in den Wänden hoch angesetzte, durchgehende Lichtbänder erreicht. Einzelne, in der Wandfläche verteilte Fenster bewirken starke Helligkeitsunterschiede am Boden. Die Fensterfläche ist mit 20 Prozent der Bodenfläche zu berechnen. Vielfach kann durch den Einbau von Klarsichtplatten in die Torblattflächen die natürliche Belichtung verbessert werden.
Es ist zudem für eine ausreichende, blendfreie Beleuchtung durch Leuchtmittel mit Schutzglas zu sorgen. Diese ist mit rund 15 bis 20 Watt pro Quadratmeter zu berechnen. Die erforderliche Schutzart – darunter versteht man die “Kapselung” elektrischer Betriebsmittel vor dem Eindringen von festen Fremdkörpern und Wasser – ist vom befugten Elektrotechniker festzulegen.
Gute Be- und Entlüftung sowie Beheizung
In Werkstätten treten durch Arbeitsmittel und bei Arbeitsverfahren Gase, Dämpfe, Nebel sowie Stäube auf, die Gesundheitsschäden beim Einatmen und durch Einwirkung auf die Haut und Schleimhäute hervorrufen können.
Grundsätzlich sind alle Räume einer Arbeitsstätte entsprechend ihrer Nutzungsart ausreichend und gut zu lüften. Die Lüftung kann durch Fenster und Wandöffnungen (natürliche Lüftung) sowie durch eine mechanische Lüftungsanlage erfolgen. Bei einer Raumtiefe von mehr als zehn Metern muss Querlüftung durch Fenster und sonstige Lüftungsöffnungen, wie Lüftungsschächte und Lüftungsklappen, möglich sein. Eine ortsveränderliche Absaugung kann für Schweißarbeiten genauso eingesetzt werden wie für die Absaugung von Schadstoffen bei laufenden Verbrennungsmotoren.
Ideal ist eine wärmeisolierte Werkstätte, welche beheizbar ist, wenn möglich mit der bestehenden Heizanlage.
Vorbeugender Brandschutz
Vorbeugender Brandschutz ist der Begriff für alle Maßnahmen, die im Vorfeld getroffen werden, um einer Entstehung und Ausweitung von Bränden durch bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen entgegenzuwirken. Ziel des baulichen Brandschutzes ist es, Personen und Sachen in Bauwerken vor Brandeinwirkung zu schützen. Die rechtlichen Anforderungen für den baulichen Brandschutz sind vor allem in den Bautechnikgesetzen bzw. Verordnungen der einzelnen Bundesländer festgelegt, fallweise auch in Regelungen von Bundesgesetzen und Verordnungen, z. B. die Arbeitsstättenverordnung, sowie auch in EU-Richtlinien.
Dazu kommen ÖNORMEN und die Technische Richtlinie für den vorbeugenden Brandschutz. Um alle diese Anforderungen gut zu erfüllen, gilt es, einen Sachverständigen für Brandschutz in die Planung einzubeziehen.
Zweckmäßige Arbeitsplatzeinrichtung
Hierzu zählt sicherlich eine stabile Werkbank mit ausreichend Ablagefläche sowie ein Schraubstock. Bei der Anordnung eines Schraubstockes ist die Aufbauhöhe aus ergonomischen Gründen zu berücksichtigen. Auch gibt es höhenverstellbare Schraubstöcke sowie solche mit Fußfeststellung.
Ein aufgeräumter Arbeitsplatz hilft, Unfälle zu vermeiden. Die übersichtliche Aufhängung der Werkzeuge am Werkzeugbrett trägt wesentlich dazu bei. Sie bietet einen schnellen Zugriff auf die Werkzeuge sowie eine gute Übersicht über fehlende und beschädigte Werkzeuge. Oftmals werden Werkzeuge an verschiedenen Orten benötigt, ein Werkzeugwagen ist hierbei vorteilhaft. Gut geordnete und beschriftete Lagerboxen erleichtern gleichfalls, Ordnung mit System zu erreichen. Gerade im Zuge der Bauplanung ist festzulegen, wo welche Materialien gelagert werden sollen bzw. wo die Lagereinrichtungen günstig situiert sind. Dabei gilt:
Materialien und Teile so lagern, dass sie leicht zu entnehmen sind und gegen das Herabfallen gesichert sind.
Bei schweren Gegenständen sollten Hebezeuge und Transportgeräte eingesetzt werden können.
Regale sind standsicher aufzubauen und nicht zu überladen.
Treibstoffe, Öle, Schmiermittel, Reinigungsmittel und Lacke sind in einem separaten Lagerraum sicher aufzubewahren. Nicht zuletzt tragen gekennzeichnete, nicht brennbare Behälter mit Abdeckungen zu einer geordneten Abfallsammlung und somit zur Sicherheit bei. Durch Einsatz von Aufrollsystemen für Elektrokabel oder Druckluftschläuche werden Stolperstellen vermieden.
Einen Waschplatz vorsehen
Vor der Hofwerkstätte hat sich die Errichtung eines Waschplatzes für Maschinen und Geräte in entsprechender Größe als vorteilhaft erwiesen. Dieser muss eine Ablaufmöglichkeit für das Schmutzwasser aufweisen und daher über eine große Schlammgrube und nachgeschaltet über einen Benzin- bzw. Ölabscheider verfügen. Auch ist eine ausreichend dimensionierte, frostsichere Wasserzuleitung vorzusehen, denn ein Hochdruckreiniger hat einen Wasserverbrauch von 120 bis 200 Litern pro Minute.
Tipp: Von der SVB steht das Merkblatt “Hofwerkstätte” unter www.svb.at/merkblaetter zur Verfügung. Umfassende Informationen zum Themenbereich Hofwerkstätte, deren Ausstattung und sicheres Arbeiten bietet die Broschüre “Instandhaltung” der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau unter www.svlfg.de (unter “Prävention” und “Broschüren/Merkblätter”). Für die Erteilung der Bau- bzw. Betriebsbewilligung der Hofwerkstätte und Lagerräume sind jedoch die bautechnischen Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes einzuhalten.
Elektrische Anlage: Einiges zu beachten
Im Zuge der Bauplanung ist der Elektrotechniker rechtzeitig einzubeziehen, um die erforderlichen Maßnahmen, wie Fundamenterdungsband, Potenzialausgleich und Potenzialsteuerung, berücksichtigen zu können. Der Zuleitungsquerschnitt ist auf maximalen Einschaltstrom abzustimmen. Den Anschlusswerten der eingesetzten Maschinen muss Rechnung getragen werden, wobei um ca. 30 Prozent zu überdimensionieren ist. Ein eigener Fehlerstromschutzschalter und Leitungsschutzschalter sind für den Werkstättenbereich vorsehen. Auch ist für eine ausreichende Anzahl von Schuko- und CEE-Steckdosen zu sorgen. Vorteilhaft ist, die ganze elektrische Anlage der Werkstatt mit einem Not-Aus-Schalter im Bereich des Ausganges zentral abschalten zu können.
Ing. Ludwig Iselor, Sozialversicherungsanstalt der Bauern