Hochwasser kann sicher “geparkt” werden

Kaum ein Bild symbolisiert Maßnahmen zum Hochwasserschutz einprägsamer als massive Dämme und Mauern, die Mensch und Infrastruktur vor den drohenden Wassermassen schützen. Um Schäden zu verhindern und die Situation für andere nicht zu verschlechtern, kann die Hochwasserwelle aber nicht einfach “weitergeschickt” werden. Durch natürliche oder kontrollierte Überflutung von Retentionsräumen werden Hochwasserwellen abgemindert und gedämpft.Bereits umgesetzt hat eine solche Maßnahmenkombination die Gemeinde Altenmarkt im Salzburger Ennstal: In dem 4.000 Einwohner große Ort entstünden laut Berechnungen bei einem hundertjährlichen Hochwasser Schäden in der Höhe von 32 Millionen Euro. Der Bund, das Land Salzburg und die Gemeinde starteten deshalb ein umfassendes Hochwasserschutzprojekt, das 2015 abgeschlossen werden konnte. Ähnlich dem vorliegenden Maßnahmenkonzept für das Unterinntal bestand das Schutzprojekt der Gemeinde Altenmarkt aus einer Kombination von Maßnahmen. Neben Dämmen, Stützmauern und Ufererhöhungen wurde ein Retentionsbecken errichtet, in dem im Ernstfall bis zu 380.000 m3 Wasser “geparkt” werden können.Wörtlich übersetzt bedeutet Retention “Rückhalt”. Im Zusammenhang mit Hochwässern ist dabei eine Zwischenspeicherung von Wasser gemeint, die eine Verzögerung und Dämpfung der Hochwasserwelle bewirkt. Da in der Vergangenheit natürliche Überflutungsgebiete vom Menschen durch Dämme und Infrastruktureinrichtungen vom Fluss abgetrennt wurden, hat sich an vielen Gewässern das natürliche Retentionsvermögen vermindert.Während natürliche Retentionsräume namensgetreu ohne menschliches Zutun überflutet werden, wird bei optimierten Retentionsräumen mit speziellen Bauwerken kontrolliert Wasser auf Überflutungsflächen ein- und wieder ausgeleitet. Optimierte Retentionsräume sind ein Ausgleich für technische Schutzmaßnahmen wie zum Beispiel Dämme, um die Situation für die flussabwärts liegenden Gemeinden nicht zu verschlechtern. Da der Hochwasserschutz nur in der Kombination verschiedener Maßnahmen funktioniert, kann es vorkommen, dass einzelne Gemeinden Retentionsräume zur Verfügung stellen müssen, andere aber nicht. Natürliche und optimierte Retentionsräume müssen für den Hochwasserschutz freigehalten werden. Grundeigentümer in optimierten Retentionsräumen können die Flächen jedoch landwirtschaftlich weiterhin nutzen und werden entschädigt.

- Werbung -
Vorheriger ArtikelSommergespräch am Jörgenhof in Wiesing
Nächster ArtikelTalmarkt Martei bietet heimisches Gemüse an