Hauptfeststellung: SVB rät, Bescheide genau zu prüfen

Für den Bereich der Sozialversicherung werden die neuen Einheitswerte ab 1. Jänner 2017 wirksam.

Mehr als drei Viertel der neuen Hauptfeststellungsbescheide für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen wurden von den Finanzbehörden bereits versandt. Für den Bereich der Sozialversicherung werden die neuen Einheitswerte ab 1. Jänner 2017 wirksam. Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) rät, die neuen Hauptfeststellungsbescheide genau zu prüfen, ob die vom Finanzamt zugrunde gelegten Betriebsdaten (z. B. Flächenausmaß) zutreffen und die Bewertung von Zuschlägen – etwa für öffentliche Gelder oder Tierhaltung – korrekt erfolgt ist. Innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids kann mit entsprechenden Begründungen beim zuständigen Finanzamt ein Rechtsmittel (Beschwerde) erhoben werden. Wird eine inhaltliche Unrichtigkeit erst zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt, ist die SVB an diesen fehlerhaften – aber rechtskräftigen – Einheitswertbescheid gebunden. Eine Korrektur des Einheitswerts kann von der SVB erst nach Erlassung eines berichtigten Bescheides durch das Finanzamt berücksichtigt werden. Auch wenn derartige Änderungen finanzrechtlich bereits rückwirkend gelten, werden Änderungen des Einheitswerts sozialversicherungsrechtlich erst mit dem ersten Tag des Kalendervierteljahres wirksam, das der Zustellung des Bescheids durch die Finanzbehörde folgt. Es ist der SVB somit nicht möglich, in die Berechnung der vorzuschreibenden Beiträge einzugreifen, sondern ab 1. Jänner 2017 sind die Einheitswerte laut Hauptfeststellungsbescheid heranzuziehen. Daher sollte der Einheitswertbescheid rechtzeitig überprüft werden, rät die SVB, damit es nicht ab 1. Jänner 2017 zu überhöhten Beitragszahlungen für die Sozialversicherung kommt.

AIZ

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