Heute, 20. Dezember, werden für das Antragsjahr 2021 die Direktzahlungen zu 100 % angewiesen. Beim Österreichischen Agrarumweltprogramm und der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete für das Antragsjahr 2021 kommt es zur Überweisung von 75 % der voraussichtlichen Zahlungen. Zudem werden bei diesem Auszahlungstermin auch Nachberechnungen der Vorjahre berücksichtigt. „Mit über 1,2 Mrd. EUR wird der Großteil der Gelder für die erbrachten Leistungen im Rahmen der Antragstellung 2021 für das Österreichische Umweltprogramm, die Ausgleichszulage und die Direktzahlungen noch vor Weihnachten überwiesen“, informiert Günter Griesmayr, Vorstandsvorsitzender der Agrarmarkt Austria.
Österreich soll das einzige EU-Land sein, das noch im Antragsjahr die EU-Mittel ausbezahlen kann. “Die Agrar Markt Austria ist aber nicht nur schnell in der Abwicklung, sondern auch sehr genau. In der Europäischen Union haben wir bei den Agrarzahlungen die wenigsten Beanstandungen und werden dafür auch immer wieder vom EU-Rechnungshof gelobt “, so Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger. Bauernbund-Präsident Abg.z.NR Georg Strasser verweist auf das von der Pandemie gezeichnete, anspruchsvolle Jahr für die heimischen Landwirte. Gerade jetzt sei es wichtig, dass die Agrarzahlungen pünktlich und verlässlich bei den Empfängern ankämen. “Eine einfache und unbürokratische Abwicklung stärkt das Vertrauen und zeigt, dass eine konsequente Agrarpolitik für unsere Familienbetriebe Früchte trägt“.
Österreichisches Umweltprogramm (ÖPUL) und Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten (AZ)
Das ÖPUL 2015 und die Ausgleichszulage basieren auf dem Programm zur „Entwicklung des ländlichen Raums 2014-2020“. Um den Vorgaben der Europäischen Union zu entsprechen und dennoch eine Zahlung gewähren zu können, erfolgt für das Antragsjahr 2021, wie schon in den Vorjahren, eine Zahlung des voraussichtlich zu gewährenden Betrages in der Höhe von 75 % an alle ÖPUL- und AZ-Antragsteller.
Der Auszahlungsbetrag für das Österreichische Umweltprogramm beträgt rund 327,5 Mio. EUR, für die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten rund 191,4 Mio. EUR. Die Restzahlung erfolgt voraussichtlich am 28. April 2022.
Direktzahlungen
Der österreichweite Auszahlungsbetrag beträgt rund 667,2 Mio. EUR. Die Direktzahlungen sind in einzelne Maßnahmen unterteilt.
Informationen unter www.eama.at
Bereits ab 20. Dezember 2021 kann unter www.eama.at im Register „Kundendaten“ der aktuelle Stand des AMA-Förderkontos eingesehen werden. Die Auszahlungsmitteilungen beziehungsweise die Auszahlungsbescheide sind ab Mitte Jänner 2022 betriebsbezogen im Bereich „eArchiv“ einsehbar. Im ÖPUL-Abrechnungsreport im Register „Flächen“ kann von den ÖPUL-Teilnehmern ab 10. Jänner 2022 einfach nachvollzogen werden, welche Daten im Detail für die Berechnung herangezogen wurden und aus welchen Prämien sich die Auszahlung zusammensetzt.
55,2 Mio. EUR für Projektförderung
Am 20. Dezember 2021 erhalten 2.250 Betriebe im Rahmen der “Ländlichen Entwicklung – Projektförderung” rund 55,2 Mio. EUR. Ein großer Teil davon betrifft die Maßnahme “Investition in die landwirtschaftliche Erzeugung” mit einer Auszahlungssumme von rund 9,7 Mio. EUR.
Bescheid- und Mitteilungsversand
Die Bescheide und Mitteilungen zu den Abrechnungen werden am 10. Jänner 2022 versandt. Darin wird einzelbetrieblich genau erläutert, wie sich die jeweiligen Auszahlungsbeträge konkret zusammensetzen und errechnen. Wesentlich ist, dass die Frist für allfällige Beschwerden gegen Bescheide oder Einsprüche gegen Mitteilungen mit der Zustellung zu laufen beginnt. Nähere Informationen zu den Auszahlungsbeträgen können aus den einzelnen Merkblättern der AMA (insbesondere Prämienhöhen oder -auflagen im Detail) entnommen werden. Diese sind unter www.ama.at abrufbar.
Zusätzlich bietet die Agrarmarkt Austria eine Telefonhotline an beziehungsweise stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer gerne zur Verfügung.
Rufnummer der AMA-Telefonhotline: 050 3151 99