Der sogenannte Handwerkerbonus wird wieder angeboten. Das hat der Nationalrat kürzlich beschlossen. Konkret können ab 4. Juli 2016 Projekte bei den Bausparkassen eingereicht werden. Mit dem Handwerkerbonus erhalten Private eine staatliche Förderung von bis zu 600 Euro. Wie auch in den Jahren 2014 und 2015 werden 20 Prozent der Kosten für Arbeitsleistung und Fahrkosten, jedoch keine Materialkosten, in Höhe von maximal 3000 Euro netto, also ohne Umsatzsteuer, gefördert. Falls konjunkturell erforderlich, wird der Bonus für Handwerkerleistungen auch im Jahr 2017 nochmals angeboten. Der Mitteleinsatz ist mit 40 Mio. Euro für 2016 und 2017 begrenzt. Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) empfiehlt, nun rasch Projektierungen in Angriff zu nehmen, da sich die Auszahlung der Förderung nach der Reihenfolge der Einreichung richtet.
So funktionierts:
• Anträge können ab 4. Juli gestellt werden (pro Antragsteller und Jahr ist ein Förderantrag möglich);
• Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern und befugten Gewerbetreibern bei der Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung eines in Österreich gelegenen Wohnobjekts;
• Die eingereichten Arbeitsleistungen dürfen frühestens mit 1. Juni 2016 begonnen haben und müssen bis spätestens 31. Dezember 2017 abgeschlossen sein;
• Für die Förderabwicklung nötig sind: Antragsformular, Meldezettel, Endrechnungen und Zahlungsnachweis;
• Das Antragsformular, eine Liste förderungsfähiger Gewerbe und alle Details sind online unter https://www.meinefoerderung.at/hwbweb/ verfügbar.