Corona prägte das Bauernjahr 2020. Für die daraus resultierenden Herausforderungen konnten jedoch gute Lösungen wie das Waldfondsgesetz als Antwort gefunden werden.

Das Corona-Virus und seine gesellschaftlichen wie wirtschaftlichen Auswirkungen prägten auch ganz entscheidend das landwirtschaftliche Produktionsjahr 2020 – und werden auch 2021 noch spürbar sein. Denn der derzeitige und auch die vorhergehenden Lockdowns haben den Schweine- und Rindermarkt massiv unter Druck gebracht.

Die bäuerliche Interessenvertretung, vorneweg Oberösterreichs Landwirtschaftskammerpräsidentin Michaela Langer-Weninger, fordert daher von der EU-Kommission die Freigabe der geförderten privaten Lagerhaltung für Rind- und Schweinefleisch. So sollen die überschüssigen Mengen vom Markt genommen und der Rückstau beseitigt werden. „Gemeinsam mit den Vertretern der Rinder- und Schweinebranche fordern wir zudem eine Entschädigung für die durch die staatlichen Corona-Maßnahmen entstandenen Erlösverluste. Bauern sind Vorlieferanten für Gastronomie und Tourismus, sodass entsprechende Entschädigungen jedenfalls legitim sind“, so Langer-Weninger.

Positive Entwicklungen in herausfordernden Zeiten

Trotz der aktuellen Herausforderungen, aus Produktions- und agrarpolitischer Sicht, gab es 2020 auch viel Posi­tives zu berichteten:

■ Stabile Ernteerträge: Oberösterreichs Landwirtschaft hat sich in den letzten Jahrzehnten am Ackerbausektor zu einem starken Produktionsland entwickelt. Im klimatisch günstig verlaufenen Produktionsjahr 2020 gelang es bei den wichtigen Ackerkulturen stabile Erträge mit guten Qualitäten einzufahren. Auch die Grünlandbestände erholten sich nach den vergangenen Dürrejahren überraschend gut, sodass zufriedenstellende Erträge mit guten Qualitäten eingebracht werden konnten.

Umfassendes Entlastungspaket: Die ursprünglich für 2021 geplanten Steuerentlastungen wurden von der Regierung bereits im Vorjahr wirksam umgesetzt. Mit dem umfassenden Entlastungspaket wurden langjährige Forderungen des Bauernbundes und der Landwirtschaftskammer wie die Angleichung der Krankenversicherungs-Mindestbeitragsgrundlage auf das Niveau der Geringfügigkeitsgrenze oder die Anhebung der bäuerlichen Mindestpensionen umgesetzt.
Auch ein Wegfall bisheriger Pauschalierungsobergrenzen sind Teil des Entlastungspakets ebenso wie die Anhebung der Umsatzgrenzen für landwirtschaftliche Nebentätigkeiten von bisher 33.000 auf nunmehr 40.000 Euro. Hiervon profitieren landwirtschaftliche Betriebe mit Direktvermarktung.
Im Bereich der Forstwirtschaft konnte die Obergrenze für die Vollpauschalierung auf einen Einheitswert von 15.000 Euro angehoben werden.

Waldfondsgesetz: Mit dem 350 Millionen Euro umfassenden Waldfondspaket können wesentliche Akzente für die zukunftsorientierte Weiterentwicklung der heimischen Forstwirtschaft gesetzt werden. Das Paket enthält insbesondere Entschädigungen für Borkenkäfer-Kalamitätsflächen, gezielte Förderungen für die Neuaufforstung und den Waldumbau, die Förderung von Forschungsanlagen zur Herstellung von Holzgas und Biotreibstoffen sowie die Unterstützung einer breit angelegten Holzbauoffensive.

Attraktive Qualitätsprogramme: Für die Rinderbauern, die an den Programmen QPlus-Rind teilnehmen, wird ab dem heurigem Jahr die De-Minimis-Beihilfe deutlich erhöht und attraktiver gestaltet. „Mit der verbesserten finanziellen Unterstützung soll ein entscheidender Beitrag zur Erlös- und Einkommensverbesserung auf rinderhaltenden Betrieben geleistet werden“, erklärt Langer-Weninger.

GAP: Entgegen der ursprünglich vorgesehenen Mittelkürzung in Höhe von 110 Millionen Euro pro Jahr für die heimischen Bauern, ist es der Bundesregierung gelungen auch für die neue Periode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) eine stabile Agrarfinanzierung durchzusetzen.

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  • Im Jahre 2020 Sind Schutzmasken Mangelware: Andrea-Linja – stock..adobe.com
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AUTORElisabeth Hasl
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